Zusammenfassung
Selbst der wütendste Wahlkampf aber könnte den Zweck der sozialen Einrichtungen nicht dauernd gefährden, wenn nicht nach Beendigung der Wahl die Parteipolitik neue Nahrung findet. Daher ist die Gesetzgebung sorgfältig bemüht, jede politische Ausnutzung der sozialen Verwaltungsorgane zu verhindern. Die verschiedenen Ämter der Arbeiter sind sorgfältig mit Kautelen umgeben.
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Literatur
Vergleiche die Reichstagsverhandlungen vom 11. Mai 1911.
Worte des preußischen Handelsministers im Abgeordnetenhause am 16. Februar 1909.
So heißt es im Jahresbericht der Königlich Preußischen Regierungs-und Gewerberäte und Bergbehörden 1911, S. 633: „Bei den Ende August unter sehr reger Beteiligung von etwa 60 bis 700/e getätigten Wahlen zu diesen Amtern hat sich gezeigt, daß vielfach nicht persönliche Tüchtigkeit und berufliche Erfahrung ausschlaggebend…waren, sondern daß mehr die Zugehörigkeit zu einer Organisation und die politische Gesinnung des Betreffenden für die Wahl eine Rolle spielten.“
Entscheidung des Berggewerbegerichts Dortmund, Spruchkammer Süd-Essen vom 29. November 1910.
Diese Instruktionen sind enthalten in einem Büchlein, das folgenden Titel trägt: Welche Aufgaben haben die Sicherheitsmänner? Herausgegeben vorn Vorstande des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands 1910. Druck von E. Hausmann & Co. in Bochum. Es scheint, daß dieses Büchlein, das jeder Sicherheitsmann des sozialdemokratischen Verbandes erhielt, „unter Ausschluß der Öffentlichkeit“ ausgegeben wurde, wenigstens gelang es mir nur, auf indirektem Wege ein Exemplar zu erhalten und der Besitzer (ein Sicherheitsmann des Alten Verbandes) verlangte, daß ich es postwendend zurücksende, da er „Angst habe vor einer Kontrolle des Alten Verbandes”.
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Bernhard, L. (1913). Die Parteiherrschaft. In: Unerwünschte Folgen der deutschen Sozialpolitik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-24814-0_11
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