Zusammenfassung
Der Betrieb von Kraftanlagen ist so zu führen, daß das wirtschaftliche Gesamtergebnis ein möglichst gutes ist, und daß weder die Anlagen noch das Bedienungspersonal der Gefahr von Beschädigungen ausgesetzt sind.
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Befährt man einen ungereinigten Kessel, so kann man aus dem Ort und der Stärke der Ablagerungen Schlüsse auf den Wasserumlauf ziehen.
Kesselstein beeinträchtigt vor allem die Betriebssicherheit und Lebensdauer des Kessels.
Über die Definition des Begriffes „Explosion” findet sich näheres im Abschn. 117.
Diese Fälle sind heute verhältnismäßig selten, da es bei der scharfen Konkurrenz im eigensten Interesse jeder Firma gelegen ist, nur das Beste auf den Markt zu bringen. Zudem werden die Kessel bei ihrer Konzessionierung einer genauen Nachrechnung und Prüfung unterzogen, so daß Konstruktionsoder Ausführungsfehler schwerlich unentdeckt bleiben. Auch wird das Kesselbaumaterial vor seiner Verarbeitung daraufhin geprüft, ob es den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Es existieren zahlreiche Vorschriften; die hier abgedruckten gelten für Bayern gemäß Min.-Bek. vom 12. Januar 1910 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern 1910, S. 33).
Die Ursachen des Versagens der Zündung bei intaktem Zündapparat sind bei den. Flüssigkeitsmotoren (Absehn. 99) eingehend besprochen.
Bei Sauggasanlagen ist auch das Wasser für den Verdampfer zu enthärten.
Bei liegenden Motoren gibt man übrigens dem Zylinder ein Gefälle nach vorn, damit auch hier das Schmieröl das Bestreben hat, nach außen zu laufen.
Wohlgemerkt keinen Sauerstoff; hierbei würden sehr heftige Zündungen mit sehr hohen Pressungen im Zylinder auftreten. Die Verwendung von Sauerstoff hat schon zum Zerreißen des Zylinders Anlaß gegeben.
Zu starker Unterdruck vermindert die Maschinenleistung; ist der Unterdruck noch dazu starken Schwankungen unterworfen, so ist ein häufiges Regulieren sowohl des Gashahns, wie auch des Lufthahns erforderlich.
Seitens der Vereinigung der in Deutschland arbeitenden Privat-Feuer-versicherungs-Gesellschaften wurde eine „Anweisung für das Betriebspersonal für elektrische Licht- und Kraftanlagen” herausgegeben, deren Beachtung im eigenen Interesse der Motorenbesitzer gelegen ist. Es sei deshalb hier darauf verwiesen.
Näheres hierüber siehe Zeitschr. d. Vereins deutsch. Ing. 1910, S. 1233.
Den besten Aufschluß über die Eignung eines Öles für Dampfmaschinen gibt nicht die Laboratoriumsuntersuchung, sondern die Betriebsprobe. Läßt man während des normalen Betriebes Dampf aus dem Indikatorhahn gegen ein Blatt Papier strömen, so darf sich nur ein gelblicher Ölfleck bilden. Entstehen dagegen dunkle oder schwarze Stellen, so ist das Öl ungeeignet.
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Barth, F. (1914). Betrieb von Kraftanlagen. In: Wahl, Projektierung und Betrieb von Kraftanlagen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-24721-1_7
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