Zusammenfassung
Mit diesem zwar etwas umständlichen, dafür aber unmißverständlichen Ausdruck bezeichnet man (K. Schneider) diejenigen Psychosen, denen eine nachweisbare körperliche Krankheit zugrunde liegt, welche direkt oder indirekt das Gehirn in Mitleidenschaft zieht. Auch Mißbildungen des Gehirns, welche zu Persönlichkeitstiefstand und Unterentwicklung der Intelligenz führen, sind dabei zu berücksichtigen. Wie auf manchen Gebieten der noch jungen Psychiatrie besteht auch hier für den Anfänger vielfach eine gewisse Unklarheit infolge der Fülle geläufiger Begriffe, die teilweise verschiedenartige Krankheitsgruppen zu bezeichnen scheinen. Es bedeutet jedoch grundsätzlich ein und dasselbe, ob man von „körperlich begründbaren“, „exogenen“,„symptomatischen“oder von „organischen“Psychosen spricht. Diese Bezeichnungen sagen allesamt, daß die vorliegende seelische Störung durch einen bekannten Körperschaden morphologisch nachweisbarer oder funktioneller Art verursacht ist. Als beliebige Beispiele nennen wir die durch den Spirochätenbefall des Gehirns verursachte progressive Paralyse, das Fieberdelir, die Halluzinose infolge von Alkoholvergiftung oder die Persönlichkeitsveränderung und Verblödung nach einer schweren Gehirnverletzung oder infolge eines Substanzschwundes bei einem senilen Alterungsvorgang am Gehirn.
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Weitbrecht, H.J. (1963). Die körperlich begründbaren Psychosen. In: Psychiatrie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-22358-1_3
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