Zusammenfassung
Als Unfall gilt in der privaten Unfallversicherung gemäß § 2 (1) AUB:
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Als „Ereignis“ sind nur Vorgänge der Außenwelt zu ver-stehen, die auf den Körper des Versicherten einwirken und auch außerhalb des Einflußbereichs seines Körpers liegen. Der Begriff der Plötzlichkeit ist nicht allein durch Schnelligkeit zu definieren. Wesentliches Merkmal soll das Moment des Unerwarteten, nicht Vorausgesehenen, Unentrinnbaren sein. Auch dann kann ein plötzliches Ereignis vorliegen, wenn es nicht augenblicklich eintritt, sich vielmehr auf einen kurzen Zeitabschnitt erstreckt. Nach der Rechtsprechung kann dieser kurze Zeit-raum auch noch bei Einwirkung über mehrere Stunden angenommen werden. Die Gesundheitsstörung muß in einer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit bestehen, worunter jedoch nicht Folgen von Schreck, Ärger, Aufregung usw. verstanden werden.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1973 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Perret, W. (1973). Der Unfallbegriff. In: Was der Arzt von der privaten Unfallversicherung wissen muß. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-13406-1_2
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-13406-1_2
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-540-79644-2
Online ISBN: 978-3-662-13406-1
eBook Packages: Springer Book Archive