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Das Berufsbeamtentum (Civil Service)

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Part of the book series: Abteilung Rechtswissenschaft ((ENZYKLOPRECHT,volume 1))

Zusammenfassung

Die Aufgaben der Regierung im allgemeinen und der einzelnen ihrer Departments oder Ministerien müssen von einem Beamtenstab aus- und durchgeführt werden. Im Gegensatz zu manchen Kontinentalstaaten, wie Frankreich oder Preußen, die schon im Zeitalter des fürstlichen Absolutismus über ein in den Verwaltungsaufgaben geschultes Berufsbeamtentum verfügten — nicht zu reden von Byzanz, dem Beamtenstaat par excellence —, war dieses in Großbritannien bis ins 19. Jahrhundert hinein völlig unbekannt. Der tiefere Grund dafür war wohl, daß in England die Monarchie viel früher als auf dem Kontinent konstitutionalisiert, das heißt politisch gebändigt wurde und daß ein dem König ergebenes Beamtentum der Bürgerfreiheit abträglich erschien.

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Literatur

  1. Die Beziehungen zwischen den beiden Ämtern sind im Law Officers Act von 1944 (7 und 8 Geo. 6, c. 25) dahingehend geregelt, daß, außer wenn gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist, der Solicitor-General handlungsberechtigt ist, falls das Amt des Attorney-General nicht besetzt sein sollte, dieser wegen Abwesenheit oder Krankheit nicht handlungsfähig ist oder, wenn er vom Attorney-General aus besonderen Gründen zum Handeln ermächtigt ist.

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  2. Das Wort clerk ist bekanntlich von cleric — Kleriker — abgeleitet, die schriftkundig waren.

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  3. Unter ihnen waren so berühmte Namen wie Macauley, Charles Trevelyan, Stafford Northcote und Benjamin Jowett.

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  4. Die Schreibmaschine wurde etwa um 1870 erfunden.

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  5. Die wichtigeren waren: Playfair (1874/75); Ridley (1886–1890); MacDonnell (1912–1915); Tomlin (1929–1931) und ebenso die allgemein mit der Regierungsstruktur befaßten Kommissionen wie die von Haldane (1918) und diejenige von 1955 (Cmnd. 9613).

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  6. Der Einfachheit halber wird nachfolgend der Ausdruck civil servant mit Beamter wiedergegeben, obwohl sich beide Begriffe nicht vollkommen decken.

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  7. Die Definition stammt aus dem Bericht der Tomlin Royal Commission von 1929 (Cmd. 3909, 1931).

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  8. Siehe die neuere Entscheidung in Bank voor Handel en Scheepvaart N.V. v. Administrator of Hungarian Property ([1954] [A. C. 584]), wo der Beklagte, eine Behörde zur Verwaltung beschlagnahmten ungarischen Vermögens, zum “servant of the crown” erklärt wurde, was ihm die Vorinstanz einstimmig abgesprochen hatte; die Eigenschaft als civil servant spielt auch eine wichtige Rolle im Rahmen des Crown Proceedings Act von 1947 (10 und 11 Geo. 6, c. 44, Sektion 2 (6)); siehe Bd. II, S. 110 ff.

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  9. Ihre Zahl betrug (Mitte 1963) 535000 Personen.

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  10. Zwei nur Halbtagsbeschäftigte gelten dabei als ein Ganzbeschäftigter.

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  11. Siehe z. B. Mulvenna v. The Admiralty ([1926] [S.C. 842]), wo einem bei einer staatlichen Werft beschäftigten Telefonarbeiter der gleiche Schutz gegen Gehaltspfändung zugebilligt wurde wie einem civil servant.

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  12. Siehe unten S. 468/69.

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  13. Über die Zahl der den einzelnen Klassen angehörigen Personen herrscht in den Quellen ungewöhnliche Uneinigkeit. Die hier angeführten Ziffern sind dem offiziellen Handbook for Britain (1964) (Her Majesty’s Stationary Office 1964) entnommen.

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  14. Auf diese soziologische Situation kann hier nicht ausführlich eingegangen werden. Wie in allen modernen Staaten befindet sich das Erziehungswesen auch in England in einem Stadium revolutionärer Experimente. Im allgemeinen entscheidet es sich im Alter von elf Jahren, ob ein Schüler sich geistig für die Universität oder für einen mehr technischen Beruf eignet. Dementsprechend wird er entweder einer (meist humanistischen) Mittelschule (grammar school) oder einer technischen Berufsschule (secondary school) zugewiesen. Das System hat Nachteile, da es geeignet ist, den sich spät entwickelnden Schülern (“late bloomers”) die Laufbahn allzu früh abzuschneiden. Neuerdings (seit etwa zehn Jahren) gingen die Lokalverwaltungen, denen das Schulwesen untersteht, dazu über, beide Bildungsgänge in einer einzigen Schule (comprehensive school) zu vereinigen, wodurch Übergänge von der akademischen in die technische Ausbildung (und umgekehrt) erleichtert sind. Es bestehen derzeit (1965) vor allem in den großen Städten etwa 190 comprehensive schools,verglichen mit etwa 1300 akademischen und etwa 3900 technischen Berufsschulen. Nur 5% der Schulbevölkerung besuchen die comprehensive schools. Die Kombination beider Ausbildungsformen ist zweifellos für die minderbemittelten Klassen ein Vorteil, weil ihre Sprößlinge dadurch eine Aufstiegsmöglichkeit auch nach dem kritischen Zeitpunkt beim elften Lebensjahr haben. Die Schulpolitik der Labour-Regierung stellt daher auf die Abschaffung der “eleven plus”-Grenzlinie ab, um allen dafür begabten Schülern den Zugang zur Universitätsausbildung offen zu halten.

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  15. Der Anteil der unbemittelten unteren Schichten hat sich von 7 (1929) auf 10 (1939) und 17% (1950) erhöht und darf heute auf mindestens 25% geschätzt werden.

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  16. Ziffern von 1965) Permanent Secretary: 8200 £; Deputy Secretary: 5800 £; Under-Secretary: 4700 £; Assistant Secretary: 3 300–4300 £; Principal: 21743002 £; Assistant Principal: 895–1521 E. Die Bezahlung besonders der oberen Range ist im Hinblick auf die Kaufkraft ausgezeichnet, aber auch die unteren stellen sich besser als Gleichaltrige im Geschäftsleben oder den freien Berufen.

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  17. Im Civil Service ist das Männermonopol durchbrochen, das nach wie vor für die Kirchenämter und das Lehrpersonal in Oxford und Cambridge gilt und bislang, ehe (1965) eine Frau zum Richter am High Court ernannt wurde, auch das obere Richterpersonal beherrscht hatte. Im Jahre 1962 befanden sich unter den Permanent Secretaries auch zwei Frauen (im Erziehungs-und Wohnungswesen-Ministerium), beide Junggesellinnen.

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  18. Seit 1919 war nur ein einziger Permanent Secretary of the Treasury im Amt, im Jahre 1956 wurde aber daraus eine Doppelstellung gemacht. Einer der beiden Inhaber steht dem Home Civil Service vor und ist dafür unmittelbar dem Prime Minister verantwortlich; sein Amtskollege leitet die Finanzabteilung des Schatzamts und untersteht daher dem Schatzkanzler.

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  19. Seit 1947 war der Inhaber Sir Norman Craven Brook, der den Posten unter den Prime Ministern Attlee, Churchill, Eden, Macmillan und Douglas-Home innehatte. Neuerdings ist es der frühere Permanent Secretary des Arbeitsministeriums Sir Laurence Helsby

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  20. Weitere Ausführungen über die mangelnde Passivlegitimation der Krone bei Ansprüchen ihrer “servants” siehe im Zusammenhang mit dem Crown Proceedings Act von 1947 Bd. II, S. 111/12.

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  21. Auf die in der gegenwärtigen Zeitlage der Spannung mit dem Weltkommunismus besonders wichtig gewordene Frage der Staatssicherheit und der damit im Zusammenhang stehenden politischen Zuverlässigkeit der Beamten wird an späterer Stelle systematisch eingegangen; siehe Bd. II, S. 368 ff.

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  22. Sir Winston Churchill war nacheinander Unterstaatssekretär für die Kolonien, Handelsminister, Innenminister, First Lord of the Admiralty, Chancellor of the Duchy of Lancaster,Munitionsminister, Staatssekretär für Krieg und Luft, Kolonialsekretär, Schatzkanzler, First Lord of the Treasury und Prime Minister

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  23. Es erregte ungewöhnliches öffentliches Aufsehen, als im Juli 1965 der 49 jährige Mr. F. A. Bishop, der Permanent Secretary des Ministeriums für Land und Naturschätze, sein mit 8200 £ dotiertes Amt aufgab, um zu einem der führenden Industriekonzerne (mit unbekanntem Gehalt) überzugehen. 1934 in den Staatsdienst eigetreten, hatte er zwei Prime Ministern (Eden und Macmillan) als ihr erster Privatsekretär gedient und nachher andere höchste Beamtenstellungen innegehabt.

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  24. Dies wurde in einem am 12. Oktober 1965 veröffentlichten Weißbuch der Regierung Wilson angekündigt. Noch ehe aber die Vorlage, die angesichts der Parteien-Übereinstimmung nicht kontrovers war, das Parlament passiert hatte, ernannte die Regierung — ein durchaus ungewöhnlicher Fall — den im Amt befindlichen Comptroller and Auditor-General zum zukünftigen Parliamentary Commissioner (Juli 1966 ).

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  25. Auch in verschiedenen Staaten der amerikanischen Union sind neuestem (1966) diesbezügliche Vorlagen eingebracht worden.

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  26. Siehe Bd. II, S. 36 ff.

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  27. Siehe über die gerichtliche Kontrolle der öffentlichen Behörden, Bd. II, Kapitel 4, S. 96 ff.

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Loewenstein, K. (1967). Das Berufsbeamtentum (Civil Service). In: Staatsrecht und Staatspraxis von Grossbritannien. Abteilung Rechtswissenschaft, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-13028-5_18

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