Zusammenfassung
Jede Schleuse bedeutet für die durchfahrenden Schiffe nicht nur einen Zeitverlust, sondern auch einen gewissen Gefahrenpunkt. Sie muß daher so ausgerüstet sein, daß nicht nur ein schnelles, sondern auch ein sicheres Durchschleusen gewährleistet ist. Zu einer ordnungsgemäßen Schleusenausrüstung gehören zunächst alle Vorrichtungen zum Festmachen der Schiffe, wie Poller und Haltekreuze, außerdem Steigeleitern; sie haben den Verkehr zwischen dem in der Schleuse liegenden Fahrzeug und der Schleusenplattform zu vermitteln. Ferner bilden einen Bestandteil der Schleusenausrüstung die Beleuchtung für den Nachtbetrieb sowie Signalanlagen, die dem ankommenden Schleppzug dartun, welche Kammer für die gewünschte Schleusung frei ist. Einen besonderen Teil der Schleusenausrüstung machen die Notverschlüsse aus als Vorrichtungen, um eine gelegentliche Trockenlegung der Schleuse oder auch nur der Torkammern zur Vornahme von Ausbesserungsarbeiten durchführen zu können. Grundsätzlich kann bei der Schleusenausrüstung wiederum zwischen Binnen- und Seeschleusen unterschieden werden.
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Dehnert, H. (1954). Ausrüstung und Betrieb der Schleusen. In: Schleusen und Hebewerke. Handbibliothek für Bauingenieure. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-12946-3_8
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