Zusammenfassung
Zu Inhalten personalwirtschaftlicher Ziele sind keine generellen Aussagen möglich, da sie von den konkreten ökonomischen und sozialen Zielen einer Unternehmung bestimmt werden. Gerade bei personalwirtschaftlichen Zielen ist Werthaltigkeit kaum zu vermeiden, da diese Ziele von allgemeinen, zumindest aber von der Unternehmungsleitung und den Führungskräften geteilten Werten gesteuert werden. So ist etwa das Ziel, Mitarbeiter an Entscheidungen zu beteiligen, dann werthaltig, wenn es dem werthaltigen Gleichheitsparadigma folgt. Das Ziel, Mitarbeiter an Entscheidungen zu beteiligen, wird jedoch ökonomisch, wenn durch diese Beteiligung Transaktionskosten der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Entscheidungen abgesenkt werden sollen. Das Postulat der Wertfreiheit personalwirtschaftlicher Ziele muss daher durch das Postulat der Werttrennung mit Offenlegung der zugrundeliegenden Werthaltungen ersetzt werden. Die Werthaltigkeit personalwirtschaftlicher Ziele macht diese in Unternehmungen zu personalpolitischen Zielen.
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Drumm, H.J. (2000). Ziele, Problemfelder, Objekte und Träger des Funktionsfelds unternehmerische Personalwirtschaft. In: Personalwirtschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-12675-2_3
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