Zusammenfassung
Seit der Bundesbaugesetz-Novelle von 19761 kennt die Bauleitplanung ein zweistufiges Verfahren der Bürgerbeteiligung. Das „klassische“ Beteiligungsverfahren der Auslegung des Planentwurfs mit der Möglichkeit, Anregungen und Bedenken dazu abzugeben, wurde ergänzt durch die sog. „frühzeitige“ oder „vorgezogene“ Bürgerbeteiligung. Diese Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem zwei Zielen dienen: Zum einen galt ein Ausbau der Bürgerbeteiligung als notwendige Komplementärmaßnahme zur Erweiterung der planungsrechtlichen Festsetzungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten, die mit der Novelle von 1976 erfolgte. Zum anderen sollte ein frühzeitiges Beteiligungsangebot gewährleisten, daß gerade jene Bevölkerungsgruppen ihre Interessen artikulieren und in den Planungsprozeß einbringen, die bislang in der Regel erst anläßlich konkreter Vollzugsmaßnahmen vom Ergebnis solcher Planungen Kenntnis erhielten.2
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© 1983 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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von Kodolitsch, P., Schäfer, R. (1983). Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung. In: Püttner, G. (eds) Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. Monographien aus dem Gesamtgebiet der Physiologie der Pflanzen und der Tiere, vol 3. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-11969-3_16
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