Zusammenfassung
Seit der Auflösung zahlreicher kleiner Gemeinden im Zuge der kommunalen Gebietsreform Anfang der 70er Jahre und der Anpassung des Kommunalrechts an die hierdurch geschaffenen tatsächlichen Verhältnisse durch das Änderungsgesetz zur Hessischen Gemeindeordnung — HGO — vom 30.8. 1976 (GVB1. I S. 325) gilt für alle hessischen Gemeinden nur noch ein einheitliches Verfassungssystem, die sogenannte unechte Magistratsverfassung; bis zu diesem Zeitpunkt konnten Gemeinden mit nicht mehr als 1500 Einwohnern auch nach den Grundsätzen der Bürgermeisterverfassung verwaltet werden (vgl. § 9 Abs. 2 HGO a.F., §§ 78f. HGO, aufgehoben durch das Änderungsgesetz von 1976). Nunmehr haben alle hessischen Gemeinden’ als Körperschaften des öffentlichen Rechts zwei gleichartige Organe: die Gemeindevertretung, in den Städten Stadtverordnetenversammlung genannt, und den Gemeindevorstand, in den Städten Magistrat genannt (§ 9 HGO n.F.). Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten und überwacht die gesamte Verwaltung (§ 9 Abs. 1, §§ 50, 51 HGO). Dem Gemeindevorstand obliegt die laufende Verwaltung (§ 9 Abs. 2, § 66 HGO). Die Beschlüsse der Gemeindevertretung sind nicht — wie bei der echten Magistratsverfassung (Zwei-Kammer-System) — an die Zustimmung des Gemeindevorstands gebunden. Der Gemeindevorstand kann jedoch Beschlüssen der Gemeindevertretung, die das Recht verletzen oder das Wohl der Gemeinde gefährden, mit aufschiebender Wirkung widersprechen (§ 63 HGO). Wegen der Abgrenzung der Zuständigkeiten der gemeindlichen Organe im einzelnen wird auf die Ausführungen unter 1 b und 2 b verwiesen.
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Literatur
MichaelBorchmann, Die Reform der Kommunalverfassung, Inaugural-Dissertation, 1975;
Derselbe, Die Magistratsverfassung in den hessischen Kommunalgesetzen, in Staats-und Kommunalverwaltung 1976 S. 34ff.;
GermanFoerster, Kommunalverfassungsrecht Schleswig-Holstein, Kommentar, Deutscher Gemeindeverlag, Köln, 1978;
HansSchlempp, KommentarzurHessischenGemeindeordnung, Kommunal-undSchul-Verlag KG A. Heinig, Wiesbaden, Stand Juni 1979;
GerhardSchneider und RolandManz, Kommentar zur Hessischen Gemeindeordnung, Deutscher Gemeindeverlag, Köln, Stand Mai 1978.
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Schneider, G. (1982). Die Magistratsverfassung in Hessen und Schleswig-Holstein. In: Püttner, G. (eds) Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis. Monographien aus dem Gesamtgebiet der Physiologie der Pflanzen und der Tiere, vol 2. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-11965-5_7
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