Zusammenfassung
Unter Marktwirtschaft versteht man eine Wirtschaftsordnung, bei der als Zuteilungsverfahren für knappe Güter in einer Volkswirtschaft freiwillige Tauschprozesse verwendet werden. Der zwischen den Personen bestehende Wettbewerb um die knappen Güter wird nicht mit den Mitteln des Kampfes oder der Rationierung gelöst, sondern durch Tauschangebote, d.h. dadurch, daß die Wettbewerber für die von ihnen angestrebten Güter ihrerseits andere knappe Güter aufgeben müssen. Damit ist ein Markt gegeben, der sich durch alle Gesellschaften und in allen historischen Epochen immer wieder in Form zumindest einer spontanen Ordnung entwickelt hat. Solche spontanen Märkte stehen aber immer in der Gefahr, durch andere Ordnungs- und Zuteilungsprinzipien für Güter bedroht zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Markt zu Lösungen führt, die aus Sicht einzelner nachteilig sind, was jederzeit eintreten kann, da ein Markt als gesellschaftlicher Prozeß nie für jeden einzelnen Beteiligten nur vorteilhafte Ergebnisse bringen wird. Es liegt dann immer wieder nahe, auf Mechanismen des Kampfes oder der Rationierung auszuweichen, um aus Sicht der im Marktprozeß eher Benachteiligten ein eher akzeptables Verteilungsergebnis zu erzielen.
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Graf, G. (1997). Die rechtliche Rahmenordnung für Wettbewerb. In: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre. Physica-Lehrbuch. Physica, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-11923-5_4
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