Zusammenfassung
Eine besondere Form der privaten Unfallversicherung wird als „Unfall-Prämien-Rückgewähr-Versicherung“ = UPR bezeichnet. Das besondere Merkmal dieser Versicherungsart ist, daß die eingezahlten Prämien nach einem vereinbarten Zeitraum oder beim vorherigen Tod der für die Rückgewähr maßgebenden Person zurückerstattet werden. Der Rückgewährbetrag — die Summe der tatsächlich eingezahlten Prämien — wird auch dann ungekürzt ausgezahlt, wenn der Versicherer bereits wegen entschädigungspflichtiger Unfälle Versicherungsleistungen gezahlt hat. Die Leistungen sind im Schadenfall die gleichen wie bei der regulären, privaten Unfallversicherung, es gelten die AUB. Dies alles wird dadurch erreicht, daß der Versicherte aus den dafür vorgesehenen Teilen der Prämie zunächst die Unfallversicherung finanziert. Der verbleibende Rest ist so berechnet, daß er mit Hilfe der Anlage im Dekkungskapital die Rückgewährversicherung gewährleistet. Deshalb sind die Beiträge für die UPR höher als eine reguläre Unfallversicherung. Die bei der UPR zu zahlende Prämie wird mit dem Faktor berechnet, der dem Alter und der jeweils gewünschten Rückgewährdauer entspricht.
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Perret, W. (1980). Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. In: Was der Arzt von der privaten Unfallversicherung wissen muß. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-10843-7_13
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