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Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung

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Zusammenfassung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für einen bestimmten Personenkreis eine Pflichtversicherung, die private Unfallversicherung ist freiwillig. Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich nur auf Verletzungen bei einem Arbeitsunfall, d. h. einem Unfall bei der versicherten Tätigkeit, auf dem Wege von und zur Arbeit und bei bestimmten Berufskrankheiten. In der privaten Unfallversicherung stehen nicht nur die Arbeitsunfälle unter Versicherungsschutz, sondern auch alle Unfälle außerhalb der Arbeit, die Berufskrankheiten sind jedoch ausgeschlossen. In der gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber die Beiträge (Prämien), in der privaten Unfallversicherung muß der Versicherte selbst die Beiträge zahlen. Der Unfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung als ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis definiert, das mit der versicherten Tätigkeit in Zusammenhang stehen muß. In der privaten Unfallversicherung ist der Unfall teils enger, teils weiter gefaßt, es sind vertraglich besondere Grenzfälle ein- bzw. ausgeschlossen. In der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Leistungen bei völliger oder teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit — MdE — allein nach dem Jahresarbeitsverdienst des Versicherten. In der privaten Unfallversicherung kann ein jeder entsprechend seinem Willen und Einkommen beliebige Summen versichern. Kapitalzahlung bei Tod oder für Invalidität ist die Regel. Zusätzlich kann Tagegeld für vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, auch Krankenhaustagegeld, versichert werden. Die dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit (Invalidität) wird nach vertraglich festgelegten Sätzen, was „Gliedertaxe“ genannt wird, entschädigt. Was danach nicht erfaßt werden kann, muß gesondert beurteilt werden.

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© 1980 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Perret, W. (1980). Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung. In: Was der Arzt von der privaten Unfallversicherung wissen muß. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-10843-7_1

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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