Zusammenfassung
Ausgangspunkt der sozialpolitischen Entwicklung war die soziale Frage des 19. Jahrhunderts: Während die Industrialisierung einerseits den Grundstein für die Beseitigung der Massenarmut und für steigenden Wohlstand legte, waren damit andererseits zunächst Lebens- und Arbeitsumstände verbunden, die die Arbeiterschaft aus gewachsenen Strukturen, Verbänden und Abhängigkeiten (bspw. Zünfte, Feudalsystem) herauslösten und vorindustrielle Massenarmut durch proletarisches, städtisches Elend ersetzten. Der einzige Besitz der Arbeiter — die Arbeitskraft — war im Gegensatz zum Sachkapital nicht rechtlich geschützt; die absolute Vertragsfreiheit ließ bei einem Überangebot an Arbeitskraft und Angebotszwang seitens der Arbeiter Raum für menschenunwürdige, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse. Erste, heute als sozialpolitisch bezeichnete gesetzgeberische Maßnahmen waren jedoch weniger auf die Linderung des Elends und auf den Schutz der Arbeiterschaft gerichtet als darauf, die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung zu erhalten: So war die Motivation des ersten preußischen Kinderschutzgesetzes (1839), das die Arbeit von Kindern unter neun Jahren verbot und ferner Jugendlichen unter 16 Jahren neben dem Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit eine Tagesarbeitszeit von höchstens 10 Stunden vorschrieb, wehrpolitischer Art. In seiner Thronrede versprach Kaiser Wilhelm I. (1881) mit Rechtsanspruch versehene Sozialleistungen; dieses Versprechen wurde als Komplement für das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ (Sozialistengesetz) gegeben.
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Literatur
Lampert, H., Lehrbuch der Sozialpolitik, 5. Auflage, Berlin, Heidelberg 1998.
Frerich, J., Sozialpolitik, 3. Auflage, München 1996.
Frerich, J.; M. Frey (Hrsg.), Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik, 2. Auflage, 3 Bände, München 1996.
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Lachmann, W. (2003). Sozialpolitik. In: Volkswirtschaftslehre 1. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-10800-0_18
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