Zusammenfassung
Neben den in biologischen Systemen selbst gebildeten Substanzen (z.B. Enzyme, Hormone, Antikörper oder Antigene) können im Organismus auch Fremdsubstanzen, sog. Xenobiotika, nachgewiesen werden. Die Aufnahme erfolgt intentionell oder akzidentell, durch Inhalation, Ingestion, parenteral oder perkutan; sei es durch therapeutische Eingriffe, Umwelteinwirkungen, Belastungen am Arbeitsplatz oder ggf. auch im Rahmen krimineller Handlungen. Erhöhte Konzentrationen dieser Substanzen können zu akuter oder chronischer Gesundheitsgefährdung, von Befindlichkeitsstörungen über akute oder chronische Schäden bis hin zum Tode führen. Einige Substanzen sind nachgewiesenermaßen mutagen oder kanzerogen, andere sind dessen verdächtig. Die nachfolgend aufgeführten Substanzen bieten bei der Vielzahl in Frage kommender chemischer Verbindungen nur eine kleine Auswahl. Bei entsprechendem Verdacht empfiehlt sich in Zweifelsfällen eine umgehende Nachfrage beim nächstgelegenen Giftnotruf (s.d.). In vielen Fällen wird auch ein Rückruf beim Laboratorium weiterhelfen. Hierbei kann ggf. geklärt werden, ob neben Körpermaterialien auch Umweltproben (z.B. Luft, Boden, Wasser, Baustoffe) in die Untersuchung mit eingebunden werden sollten.
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Riegel, H., Pietsch, M., Mross, K. (2003). Nachweis körperfremder Substanzen. In: Vademecum Labormedizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-10738-6_3
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