Zusammenfassung
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) vom 27.9.1994 als zentrales Gesetz dieses Rechtsgebietes ist ein modernes, aber leider recht problematisches Gesetz. Das Moderne liegt in dem Aufbau des Gesetzes mit einführenden Definitionen und Grundprinzipien. Problematisch an diesem Gesetz sind jedoch die Definitions- und Abgrenzungsprobleme. Fragen Sie einen Praktiker: was ist Abfall? — und er bekommt Falten auf der Stirn; fragen Sie weiter: was ist Abfall zur Verwertung und was ist Abfall zur Beseitigung? — und Ihnen begegnet bestimmt ein sehr besorgter Blick. Diese beiden Grundfragen prägen die Auseinandersetzung um das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht. Während die Problematik des Abfallbegriffs noch mit juristischer Auslegungskunst zu lösen sein mag, ist die Frage nach der Unterscheidung von Abfall zur Verwertung und Abfall zur Beseitigung mit erheblichen — finanziellen -Interessen besetzt. Dementsprechend vorsichtig sollte man auch Stellungnahmen zu dieser brisanten Frage begegnen. Insbesondere Privatwirtschaft und Kommunen verfolgen hier entgegengesetzte Interessen. Ursache für diesen Streit ist die sog. “Schizophrenie” des Abfallbegriffs. In dem KrW-/AbfG finden sich nämlich grundsätzlich zwei entgegengesetzte Konzepte.
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Kröger, D., Klauß, I. (2001). Kreislaufwirtschaft-/Abfallrecht. In: Umweltrecht. Recht — schnell erfaßt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-10692-1_6
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