Zusammenfassung
Mit den in den vorstehenden Kapiteln beschriebenen drei „Spuren“ des Sanktionssystems — den Strafen, den Maßregeln und den Möglichkeiten des autonomen Tatfolgenausgleichs — sind die wesentlichen Strukturen der strafrechtlichen Rechtsfolgen der Tat gekennzeichnet. Gleichwohl gibt es noch eine Reihe weiterer Rechtsfolgen, die im richterlichen Urteil ausgesprochen werden oder kraft Gesetzes mit ihm verbunden sein können, auf die hier abschließend noch kurz hinzuweisen ist. Systematisch lassen sich diese weiteren Rechtsfolgen nur schwer einordnen; zum Teil stehen sie — wie der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts — den Strafen sehr nahe, zum Teil bilden sie — wie Verfall und Einziehung — im Gesetz einen ganz eigenen Abschnitt und werden vom Gesetzgeber unter der Bezeichnung als „Maßnahme“ begrifflich in den Zusammenhang mit den Maßregeln der Besserung und Sicherung gestellt (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB).
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Literatur
Neues, U., Statusfolgen als „Nebenfolgen“ einer Straftat (§ 45 StGB), JZ 1991, 17–24.
Thode, M, Die außergerichtliche Einziehung von Gegenständen im Strafprozeß, NStZ 2000, 62–67.
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© 2001 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Meier, BD. (2001). Nebenfolgen der Straftat. In: Strafrechtliche Sanktionen. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-10080-6_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-10080-6_7
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Print ISBN: 978-3-540-41268-7
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