Zusammenfassung
Die Montage des Turbosatzes am Bestimmungsort (erection) erfordert im Vorfeld die Schaffung einer geeigneten Baustelleninfrastruktur wie den fertigen Bauplatz, Zwischenlagerplätze für Teile und Komponenten, Transport- und Hebeeinrichtungen, die Festlegung von Standorten für Werkzeugcontainer und Spezialwerkzeuge sowie die Bereitstellung geeigneter Büro- und Arbeitsplätze für das Baustellenpersonal. Grundlage für die Abwicklung eines Bauvorhabens wie die Errichtung einer Gasturbinenanlage ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV). Als Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57 ist die Baustellenverordnung am 01. 07.1998 in Kraft getreten . Sie gilt für Bauvorhaben im gewerblichen, öffentlichen und privaten Bereich und ergänzt das deutsche Arbeitsschutzrecht durch die Beschreibung der Pflichten des Bauherrn und hiermit verbundene Forderungen wie die Vorankündigung des Bauvorhabens, die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe-Plan) sowie die Bestellung der Koordinatoren für Planung und Ausführung. Weitere materiell-rechtliche Mindestforderungen der EU-Baustellenrichtlinie werden durch bereits bestehende Bestimmungen wie die Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften und Bauordnung der Länder abgedeckt.
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Paschmann, W. (2003). Montage. In: Lechner, C., Seume, J. (eds) Stationäre Gasturbinen. VDI-Buch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-10016-5_26
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