Zusammenfassung
Der Grenzzustand der Tragfähigkeit eines Bauteils für Torsion muss, wie auch bislang in [DIN 1045-88], nur nachgewiesen werden, wenn die Torsionsbeanspruchungen für das statische Gleichgewicht notwendig sind („Last- oder Gleichgewichtstorsion“). Ein Nachweis im Grenzzustand der Tragfähigkeit ist im Allgemeinen nicht erforderlich, wenn in statisch unbestimmten Tragwerken Torsion lediglich aus Verträglichkeitsbedingungen auftritt und die Standsicherheit des Tragwerks nicht nur von der Torsionstragfähigkeit abhängt („Zwang- oder Verträglichkeitstorsion“). Ergibt sich eine Verträglichkeitstorsion aus statisch unbestimmter Lagerung aus Vorspannung, sollte diese im Brückenbau oder bei ungewöhnlichen Hochbauten nicht vernachlässigt werden. Ein Nachweis im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit kann jedoch immer notwendig werden, um eine übermäßige Rissbildung infolge Torsion, die durch die monolithische Verbindung der Bauteile auftritt, zu vermeiden (DIN 1045-1, 10.4.1 (1) und (2)).
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Hansen, M. (2002). Torsion. In: Grünberg, J. (eds) Stahlbeton- und Spannbetontragwerke nach DIN 1045. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-10006-6_6
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