Zusammenfassung
Die Werftbedingungen sind überall ziemlich einheitlich. Sie zwingen den Kapitän zu großer Umsicht hinsichtlich der Schiffssicherheit. Folgende Punkte sind wichtig:
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1.
Das Schiff ist zur vereinbarten Zeit vor das Dock zu liefern und von dort wieder abzuholen.
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2.
Wenn die Werft Verholmannschaften stellt, geschieht das für Rechnung auf Gefahr des Schiffes.
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3.
Die Werft übernimmt keine Haftung für Schäden, die Schiff und/oder Ladung beim Docken oder durch die Reparaturarbeiten erleiden (z. B. Feuer durch Schweißarbeiten).
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4.
Für Bewachung und Versicherung während der Werftliegezeit hat das Schiff selbst zu sorgen (für gewöhnlich ist das Dockrisiko in der Kaskopolice enthalten).
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5.
Die Werftpreise sind so berechnet, daß das Altmaterial der Werft verbleibt.
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6.
Alle Lieferungen und Leistungen gelten als erfüllt, sobald das Schiff aus dem Dock oder sonst abgenommen ist.
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Berger, M., Helmers, W. (1979). Werftbedingungen. In: Berger, M., Helmers, W. (eds) Schiffahrtsrecht und Manövrieren. Handbuch für die Schiffsführung, vol 2. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-09808-0_23
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