Zusammenfassung
Der Wettbewerb ist ein wesentliches Element der Marktwirtschaft. Nur durch Wettbewerb werden Unternehmen gezwungen, auf die Wünsche ihrer Kunden einzugehen und auf einen effizienten Einsatz der von ihnen benötigten Produktionsfaktoren zu achten. Die Befürchtung, von der Konkurrenz überflügelt und eventuell sogar aus dem Markt gedrängt zu werden, veranlasst Firmen, ihre Produkte und Produktionsverfahren laufend zu verbessern. Wettbewerb auf offenen Märkten ist jedoch anstrengend; Gewinn lässt sich nur durch eine überdurchschnittliche Leistung erzielen. Daher liegt es im Interesse von Unternehmen, den Leistungsdruck zu mindern, indem sie Strategien einsetzen, die den Wettbewerb behindern.
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Referenzen
Schon Adam Smith vermutete in seinem berühmten Werk: An inquiry into the nature and causes of the wealth of nations von 1776, dass “Leute von demselben Gewerbe selten auch nur zu Lustbarkeiten und Zerstreuungen zusammenkämen, ohne dass ihre Unterhaltung mit einer Verschwörung gegen das Publikum oder einem Plane zur Erhöhung der Preise endigt” (zitiert nach Berg 1999, S. 322).
Bei dem Problemkreis der ‘Zusammenarbeit’ zwischen Anbietern handelt es sich demgemäß auch um ein wichtiges Thema der Wettbewerbstheorie und -politik.
Für einen Überblick siehe z. B. Schmidt (2001), S. 126 ff. und Herdzina (1999), S. 166 ff.
Dabei werden jene Formen der Zusammenarbeit außer Acht gelassen, bei der mindestens einer der Anbieter seine Selbständigkeit aufgibt (Fusion) oder bei denen ein neues Unternehmen gegründet wird (Gemeinschaftsunternehmen).
Kartelle unterscheiden sich von einer impliziten Absprache dadurch, dass sich die Teilnehmer absichtlich treffen, um sich auf bestimmte Strategien zu einigen (vgl. Jacquemin/Slade 1989, S. 424). 6 Für einen kurzen Überblick siehe Schäfer (1994); für eine Möglichkeit, wie sich strategische Allianzen innerhalb eines Cournot-Modells analysieren lassen, siehe Morasch (1995) und Morasch/Welzel (1994).
Schäfer (1994), S. 691.
Für eine spieltheoretische Darstellung siehe Pfähler/Wiese (1998), S. 148 ff.; für eine differenzierte dynamische Analyse siehe Schnitzer (1994).
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind Kartelle zum Zweck der Beschränkung des Wettbewerbs verboten; seit der 2. Novelle von 1973 gilt das auch für aufeinander abgestimmtes Verhalten, das auf Fühlungnahme, Information und Verständigungshandlungen beruht. Ein zufällig gleichförmiges oder auch ein bewusstes Parallelverhalten, bei dem es aber an der Abstimmung fehlt, fällt nicht unter das Kartellverbot. Dadurch wird der Nachweis einer Verhaltensabstimmung schwierig.
Da keine bindende Absprache erfolgt, wird die ‘tacit collusion’ von Spieltheoretikem zu den nicht-kooperativen Strategien gezählt. Dies ist insofern gerechtfertigt, als sich jeder Anbieter nur an seinem eigenen Gewinn orientiert, während ein Kartell den Gesamtgewinn maximieren möchte. Da das Ergebnis jedoch dasselbe sein kann, nämlich eine Beschränkung des Wettbewerbs, wird die implizite Kooperation hier bei den kooperativen Strategien behandelt.
Die Darstellung lehnt sich an Shapiro (1989a), S. 362 ff. und Shy (2000), S. 117 ff. an. Siehe auch (Forts, nächste Seite) Fudenberg/Tirole (1989), S. 278 ff. Für ‘tacit collusion’ bei horizontaler Produktdifferenzierung siehe z. B. Gupta/Venkatu (2002) und die dort genannte Literatur.
Andere, freundlichere Strategien wären z. B. die ‘tit-for-tat’-Strategie oder die ‘tit-for-two-tats’-Strategie. Bei der ‘Wie Du mir, so ich Dir’-Strategie verhält sich der Spieler in der ersten Runde kooperativ und übernimmt in den darauf folgenden Runden jeweils die Vorrunden-Strategie des Konkurrenten. Bei der ‘tit-for-two-tats’-Strategie räumt ein Spieler dem Gegner eine zweite Chance ein. Angenommen Firma 1 wählt die kooperative Strategie, Firma 2 jedoch die nicht-kooperative, dann käme bei einem ‘tit-for-tat’ keine Kollusion zustande, weil Firma 1 in der nächsten Periode sich ebenfalls nicht-kooperativ verhalten würde. Bei ‘tit-for-two-tats’ würde Firma 1 dagegen auch in der zweiten Periode noch einmal kooperativ spielen, in der Hoffnung, dass der Konkurrent in der Zwischenzeit das Signal verstanden hat. Siehe z. B. Waldman/Jensen (1998), S. 180 ff.
Siehe hierzu Kapitel VIII.2.
Der Diskontfaktor beträgt eins, wenn der Zinssatz null ist; er wird kleiner als eins, wenn der Zinssatz positive Werte annimmt.
Für eine formale Darstellung des Problems zahlreicher Lösungen, das insbesondere bei Superspielen auftritt (vgl. Kapitel VIII.3), siehe Tirole (1989), S. 246 f.
Bei beschränkten und vor allem bei ungleich verteilten Kapazitäten muss dies nicht zutreffen; siehe hierzu Compte et al. (2002).
Für eine analytische Herleitung siehe Bester (2000), S. 132 ff.
Insbesondere bei Anbietern mit asymmetrischer Kosten- und Nachfragesituation kann d* dann so hoch liegen, dass eine Kooperation nicht mehr zustande kommt (siehe hierzu Erlei 2002, S. 193).
Für eine ausführliche Definition siehe Schmidt (2001), S. 210.
Quellen: Stuttgarter Zeitung Nr. 216 vom 18.09.2001, S. 12; Nr. 270 vom 22.11.2001, S. 13; Nr. 271 vom 23.11.2001, S. 15.
Quelle: Bundeskartellamt, 1. Beschlussabteilung, B1–63/00, S. 7.
Die gemeinsame Gewinnmaximierung ist nicht die einzig denkbare Zielsetzung eines Preiskartells. In der Realität dürfte daneben die pragmatische Zielsetzung eines angemessenen Gewinns, der sich ohne Wettbewerbsdruck erreichen lässt, ebenso eine Rolle spielen wie das Bestreben, ruinöse Konkurrenz zu vermeiden (Kartelle als ‘Kinder der Not’).
Eine Lösung besteht auch nicht darin, dass sich einige der zahlreichen Produzenten zu einem Kartell zusammenschließen und sich wie ein Teilmonopolist verhalten (vgl. Kapitel II.2), weil der Gewinn eines Randanbieters stets höher ist als derjenige eines Kartellmitglieds. Siehe hierzu das Zahlenbeispiel von Carlton/Perloff (2000), S. 146 f.
Zur Kartellstabilität wurden einige Analysen durchgeführt. Der grundlegende Beitrag stammt von d’Aspremont et al. (1983). Zur Kartellstabilität bei unterschiedlichen Kosten der Anbieter siehe z. B. Böckem (1998); bei Überkapazitäten z. B. Nocke (1999); bei heterogenen Gütern z. B. Hirth (1999).
Selbstverständlich könnten auch mehrere Außenseiter auftreten. Diese allgemeinere Darstellung findet sich z. B. bei Bester (2000), S. 128 ff.; Martin (1993), S. 98 ff; Neumann (2000), S. 82 ff. und Schumann et al. (1999), S. 366 ff.
Für eine allgemeine Herleitung siehe Shaffer (2001). Siehe auch Bester (2000), S. 131; Wolfstetter (1999), S. 100 f.; Bühler/Jäger (2002), S. 110 ff.
Wenn von unterschiedlich hohen konstanten Grenzkosten bis zu einer etwa den Marktanteilen entsprechenden Kapazitätsgrenze ausgegangen wird, ergibt die Aggregation der Grenzkosten eine Treppenkurve, wobei die ‘zweite Stufe der Treppe’ die Grenzerlöskurve schneidet. Es muss folglich der höhere Preis gesetzt werden, d. h. das Ergebnis stimmt nicht mit dem oben abgeleiteten überein. Das ist deshalb logisch, weil das Unternehmen mit den geringeren Grenzkosten seine Kapazität nicht überschreiten kann. Falls auch über die Kapazitätsgrenze hinaus konstante Skalenerträge vorlägen, könnte das kostengünstigere Unternehmen das andere aus dem Markt drängen, was bei (nahezu) homogenen Produkten ohne weiteres möglich wäre.
Scherer/Ross (1990), S. 240 ff. bezeichnen diese Form des Kartells daher als ein Rationalisierungs-kartell.
Darum kommt er allerdings nicht herum, denn bei einem eigenen höheren Preis würde er einen Großteil der Nachfrage verlieren. Als Alternative zum Kartell kann Anbieter 1 den 2 als Preisführer anerkennen, was einen noch geringeren Preis (nämlich p1,max), jedoch eine größere Menge mit sich brächte (vgl. Abschnitt 2.2.3).
Ein analoges Beispiel mit anderen Zahlen findet sich in Scherer/Ross (1990), S. 275 f.
Ein Beispiel hierfür bietet die OPEC. Siehe hierzu z. B. Maddala/Miller (1989), S. 400 ff. und Scherer/Ross (1990), S. 243 f.
Vgl. Scherer/Ross (1990), S. 239 f.
Siehe hierzu auch Knieps (2001), S. 125 f. und Waldman/Jensen (1998), S. 195 ff.
Siehe auch Kruse (1995) und Waldman/Jensen (1998), S. 188 ff.
Der Kartellpreis liegt unterhalb des gewinnmaximalen Preises, was eher der Realität entspricht. Ein gewinnmaximaler Kartellpreis würde an der grundlegenden Argumentation nichts ändern.
Man kann das mit Jacquemin/Slade (1989, S. 421) auch etwas formaler ausdrücken: Wenn p die Wahrscheinlichkeit darstellt, mit der eine einzelne Preisunterbietung entdeckt wird (wobei die Wahrscheinlichkeit von der Anzahl der Preisunterbietungen unabhängig ist), und n Preisunterbietungen stattfinden, dann beträgt die Entdeckungswahrscheinlichkeit 1 — (1 — p)n.
Solche Preiskämpfe in Zeiten rückläufiger Nachfrage sind insbesondere auf Märkten mit weitgehend homogenen Massengütern zu beobachten, wie Zement, Chemiefasern und Düngemittel. Siehe hierzu Rall/Wied-Nebbeling (1977). Siehe auch Slade (1990) und Hahn/Normann (2001).
Siehe hierzu z. B. Tirole (1989), S. 241.
Siehe hierzu für den Zementmarkt Rall/Wied-Nebbeling (1977), S. 60 ff.
Für das Pro und Contra siehe den Bericht des Bundeskartellamts über seine Tätigkeit in den Jahren 1999/2000, Deutscher Bundestag, Drucksache 14/6300 vom 22.06.2001, S. 46 f.
Vgl. Bundeskartellamt, 1. Beschlussabteilung, B1–63/00.
Wiederum lässt sich hier die Zementindustrie anführen: Die Kommission Wettbewerb der EU hat im Jahr 1995 acht nationale Vereinigungen von Zementherstellem und 33 europäische Hersteller zu Geldstrafen (den höchsten jemals verhängten) von insgesamt 248 Mio Ecu verurteilt, weil sie den europäischen Markt seit 1983 aufgeteilt hatten. (Siehe Wirtschaft und Wettbewerb 1/1995, S. 28 ff.)
Zu möglichen Maßnahmen siehe z. B. Berg (1999), S. 325 f. und Carlton/Perloff (2000), S. 136 ff. Zu theoretischen Betrachtungen der Bestrafung siehe die in Jacquemin/Slade (1989, S. 425ff.) und die in Hay/Morris (1991, S. 75 ff.) genannte Literatur.
Die Bestimmung des zugehörigen Gleichgewichts würde hier zu weit gehen; siehe Shapiro (1989a), S. 375 f. und Green/Porter (1984). Von Abreu/Pearce/Stacchetti (1986) wurde hierzu ein sequentielles Spiel entwickelt.
Siehe Waldman/Jensen (1998), S. 203. 46 Vgl. www.opec.org, Annual Statistical Bulletin. Zu der jüngeren Entwicklung siehe Kohl (2002).
Für eine eingehendere Darstellung siehe Stigler (1966), S. 243 f.
Allerdings lässt sich mit spieltheoretischen Modellen auch das Gegenteil zeigen (siehe z. B. Rothschild (1997).
Für einen Überblick über die Lebensdauer und den Auflösungsgrund von Kartellen vor dem Zweiten Weltkrieg siehe Carlton/Perloff (2000), S. 141 ff. Zu legalen Kartellen für frische landwirtschaftliche Produkte siehe Filson et al. (2001), die eine eher kurze Zeitdauer festgestellt haben.
Siehe Stuttgarter Zeitung vom 13.05.97, S. 11 ; siehe auch ‘Die Zeit’ vom 06.06.97, S. 17.
Der erste (damals legale) Kartellvertrag in der Kabelindustrie wurde bereits 1901 geschlossen; vgl. Hahn/Normann (2001).
Diese Rolle spielte z. B. über einen nennenswerten Zeitraum hinweg General Electric auf dem amerikanischen Markt für elektrische Ausrüstungen (siehe Carlton/Perloff 2000, S. 127 ff., welche die Geschichte dieses Kartells ausführlich wiedergeben).
Die Unterscheidung zwischen dominierender und barometrischer Preisführerschaft hat eine lange Tradition, wobei mit dominierender Preisführerschaft jedoch im Allgemeinen nur das Teilmonopol gemeint war; siehe z. B. Stigler (1947) und Markham (1951). Letzterer bemerkt daher auch: “Essentially, therefore, the pure dominant firm market presents a problem of monopoly price control rather than one of price leadership” (Markham 1951, S. 895).
Vgl. hierzu Scherer/Ross (1990), S. 249 f. und Kaufer (1980), S. 228 ff.
“Die Autopreise machen wieder mobil”, in der Stuttgarter Zeitung Nr. 80 vom 06.04.82, S. 9.
Vgl. Kaufer (1980), S. 230.
Siehe hierzu Bain (1960) und Markham (1951).
Ein ähnliches Modell lässt sich auch mit homogenen Gütern darstellen (siehe Koutsoyiannis 1979, S. 245 f.). Eine spieltheoretische Version wurde von Bhaskar (1988) vorgestellt.
Bei dem deutlichen Unterschied in den Grenzkosten und dem flachen Verlauf der dd2-Kurve in Abbildung VI.4 würde Firma 2 bei p2,max gar nichts absetzen.
Siehe hierzu Fehl/Oberender (2002), S. 433 ff. und Eriei (2002).
Siehe z. B. zu Kapazitätsunterschieden: Deneckere/Kovenock (1992); zur Risikobereitschaft: Holthau-sen (1979); zum Informationsvorsprung: Rotemberg/Saloner (1990); zur Markentreue: Deneckere/Ko-venock/Lee(1992).
Falls jedoch der gewinnmaximale Preis des Führers die Stückkosten des Folgers nur gerade deckt und er den Kostenvorsprung durch Innovation erreicht hat, handelt es sich um Pioniergewinne, die dann als leistungsgerecht anzusehen sind, wenn sie im Laufe der Zeit durch Imitation wieder abgebaut werden.
Das Modell ist an Kreps et al. (1982) angelehnt.
Zur Eintrittsverhinderung mit Investitionen in Werbung sowie in Forschung und Entwicklung siehe Fudenberg/Tirole (1984), die gezeigt haben, dass die Schlüsselgrößen bei strategischen Investitionen darin bestehen, inwieweit die Investition den Etablierten in der Periode nach Eintritt stärken und wie ein Eindringling auf die Stärke des Etablierten reagiert.
Vgl. Scherer/Ross (1990), S. 356 ff. oder Waldman/Jensen (1998), S. 232 ff.
Falls die Durchschnittskosten der kleinen Anbieter unterschiedlich sind, muss er den Preis auf die Durchschnittskosten der profitabelsten kleinen Firma setzen. Im Unterschied dazu besteht die Strategie bei der in der vorstehenden Fußnote genannten Literatur darin, den Preis unter die Durchschnittskosten der Kleinen zu senken. Dann stellt sich allerdings die Frage, wie die bereits im Markt befindlichen kleinen Anbieter überleben können.
Siehe hierzu Abschnitt II.2.2.
Siehe hierzu den grundlegenden Artikel von Gaskins (1971) und die spieltheoretische Version von Judd/Petersen (1986), die beide mathematisch sehr anspruchsvoll sind.
Andere grafische Herleitungen, die zu demselben Ergebnis führen, finden sich z. B. in Scherer/Ross (1990), S. 379 und Hay/Morris (1991), S. 87. Eine ausführliche Lehrbuchdarstellung der Modelle von Sylos-Labini und Modigliani ist in Koutsoyiannis (1979), S. 305 ff. enthalten.
Siehe hierzu Bain (1956) oder die knappere Darstellung in Koutsoyiannis (1979), S. 294.
Wir haben also eine analoge Situation zu Abbildung IV.1 beim Coumot-Modell.
Zur Berechnung siehe Heuß (1982) und Wied-Nebbeling (1997), S. 265 ff.
Siehe hierzu z. B. Hay/Morris (1991), S. 89 f.; Lyons (1988), S. 40 f.; Scherer/Ross (1990), S. 380; Waldman/Jensen (1998), S. 240 ff.
Siehe hierzu Scherer/Ross (1990) und die dort genannte Literatur.
In der industrieökonomischen Literatur wird zwischen unvolikommener und unvollständiger Information unterschieden. Bei unvollkommener Information sind Aktionen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, nicht bekannt. Bei unvollständiger Information herrscht Unsicherheit hinsichtlich einer bestimmten Eigenschaft eines Mitspielers.
Die Analyse bei Milgrom/Roberts (1985) ist sehr komplex; einfachere Version finden sich z. B. in Bester (2000), S. 151 ff.; Fudenberg/Tirole (1989), S. 308 ff.; Shy (2000), S. 202 ff.; Waldman/Jensen (1998), S. 285 ff.
Siehe hierzu Kapitel VIII.4.
Vgl. das Zahlenbeispiel in Waldman/Jensen (1998), S. 287 ff.
Die Darstellung Ist an Carlton/Perloff (2000), S. 335 f. angelehnt.
Der gewinnmaximale Preis ist zwar derselbe, doch beträgt der Absatz — im Symmetriefall — bei Preisführerschaft nur die Hälfte. Der Gewinn ist damit nach Verdrängung doppelt so hoch.
Siehe Adams/Brock/Obst (1996), S. 753 f. Zur ökonomischen Sicht siehe den Überblicksartikel von Kate/Niels (2002).
Siehe Carlton/Perloff (2000), S. 342.
Der Ausdruck Chain Store Paradoxon geht auf Selten (1978) zurück. Für einen Überblick über die spieltheoretische Behandlung siehe Wing (1990).
Diese Lösung stammt von Kreps/Wilson (1982). Für eine einfachere Darstellung siehe Waldman/Jensen (1998), S. 246 ff. und S. 256 ff.
Siehe etwa Wing (1990) und Holler/Illing (2000), S. 169 ff.
Statt Eintrittskosten können auch mengenabhängige Kapazitätskosten zusätzlich zu den Produktionskosten angenommen werden. Siehe hierzu Pfähler/Wiese (1998), S. 163 ff.
Die Darstellung ist angelehnt an Pfähler/Wiese (1993), S. 729 f. Siehe z. B. auch Bester (2000), S. 146 ff; Tirole (1989), S. 214 f.; Shy (2000), S. 188 ff.
Die Steigung der Marktnachfrage spielt hier keine Rolle; daher kann sie auf eins normiert werden.
Vgl. insbesondere Carlton/Perloff (2000), S. 347 ff. und Waldman/Jensen (1998), S. 261 ff. sowie die dort genannte Literatur.
Zu Nachteilen neuer Anbieter aufgrund des goodwills der Etablierten siehe Lyons (1988), S. 49.
Siehe hierzu das Modell von Gilbert/Newbery (1982); eine verkürzte Version findet sich in Hay/Morris (1991), 484 f.
Siehe hierzu auch Kapitel V.1.
Siehe hierzu die in Scherer/Ross (1990), S. 381 angegebene Literatur.
Vgl. Scherer/Ross (1990), S. 381.
Siehe Smiley (1988); siehe auch Bunch/Smiley (1992).
Nur 4% setzten häufig einen Limitpreis, um die Nachahmung neuer Produkte zu verhindern oder zu verlangsamen; 34% setzten gelegentlich einen Limitpreis (Smiley 1988, S. 174). Auf meine — ebenfalls auf neue Produkte gerichtete — Frage: “Ziehen Sie bei Preisüberlegungen die Konkurrenz in der Art mit ein, dass Sie den Marktpreis unter Umständen niedriger festlegen, als dies vom Markt her gesehen möglich wäre, um keine neuen Konkurrenten anzulocken?”, antworteten 1983 rund 19% der befragten Unternehmen mit ja (Wied-Nebbeling 1985, S. 138).
Das Beispiel ist angelehnt an Waldman/Jensen (1998), S. 232 ff.
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Wied-Nebbeling, S. (2004). Wettbewerbsbehindernde Strategien. In: Preistheorie und Industrieökonomik. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-09437-2_6
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