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Monopol, Monopson und bilaterales Monopol

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Preistheorie und Industrieökonomik

Part of the book series: Springer-Lehrbuch ((SLB))

  • 678 Accesses

Zusammenfassung

Wir beginnen unsere Analyse der Märkte mit unvollständiger Konkurrenz mit dem Monopol, weil diese Marktstruktur grundlegend für die Darstellung von Marktmacht ist. Außerdem hat die Preisbildung beim Monopol den Vorteil, leicht verständlich zu sein, wenn von den üblichen Annahmen der kurzfristigen Gewinnmaximierung und der guten Marktübersicht des Anbieters ausgegangen wird. Nach einer relativ kurzen Analyse des Teilmonopols wenden wir uns anschließend dem Monopson zu, der zum Monopol spiegelbildlichen Marktform mit einem einzigen Nachfrager. Schwierigkeiten treten hier allein durch die ungewohnte Terminologie auf. Im Anschluss daran führen wir einen Alleinanbieter und einen Alleinnachfrager zusammen und werden feststellen, dass in diesem Fall das Ergebnis nicht festliegt.

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Referenzen

  1. Für eine ausführliche Darstellung siehe z. B. Wied-Nebbeling/Schott (2001), S. 214 ff.

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  2. Die Preis-Absatzfunktion, die üblicherweise im Monopolmodell verwendet wird, geht genau genommen davon aus, dass der Monopolist die Menge festsetzt, denn sie lautet: p = p(x).

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  3. Allerdings kann der Monopolist außer dem Preis nicht auch noch die Menge festlegen (wie ein Opti-onsfixierer; siehe Abschnitt 4.2). Seine Marktmacht ist daher von der Nachfrageseite her beschränkt.

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  4. Die Marktergebnisse für lineare Kosten und eine lineare Nachfragefunktion werden in Anhang A.1.1 hergeleitet.

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  5. Siehe IV.3.1. Um es vorwegzunehmen: Bei Bertrand-Wettbewerb ergibt sich ein Gleichgewicht bei Preis = Grenzkosten (= Durchschnittskosten). Das Ergebnis ist somit dasselbe wie bei vollständiger Konkurrenz.

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  6. So etwa Posner (1975).

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  7. Siehe hierzu Wied-Nebbeling/Schott (2001), S. 228 ff.

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  8. Benannt nach dem amerikanischen Nationalökonomen Abba P. Lerner; siehe Lerner (1933). Gelegentlich wird auch schlicht die Relation pM/GK als Maß für die Monopolmacht verwendet; siehe z. B. Hirshleifer (1988), S. 228.

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  9. In diesem Fall handelt es sich um ein natürliches Monopol (siehe II.1.4).

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  10. Im Fall konstanter kurzfristiger Grenzkosten und somit stetig fallender Duchschnittskosten wie in Abbildung II.1a gibt es eigentlich kein Betriebsoptimum; die niedrigsten Stückkosten liegen an der Kapazitätsgrenze, die somit ein ‘Quasi-Betriebsoptimum’ darstellt.

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  11. Zu strategischen Überinvestitionen siehe z. B. Hay/Morris (1991), S. 90 ff. und die (sehr anspruchsvollen) Originalbeiträge von Dixit (1980), Spence (1977) und Schmalensee (1981).

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  12. Siehe auch Abschnitt II.1.3.

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  13. Siehe z. B. Schumpeter (1980). Die erste englischsprachige Auflage stammt von 1942.

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  14. Für einen Überblick siehe den Artikel von Schmidt/Elßer (1990).

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  15. Das ursprüngliche Modell stammt von Arrow (1962); inzwischen hat es vielfach Eingang in die Lehrbuchliteratur gefunden; siehe z. B. Bester (2000), S. 161 ff. und Waldman/Jensen (1998), S. 347 ff. sowie Anhang A.3.2 zu Kapitel V.

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  16. Siehe Dasgupta/Stiglitz (1980) oder die einfachere Darstellung in Linde/Altenburg (1993).

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  17. Siehe hierzu vor allem Scherer/Ross (1990), S. 630 ff. Für eine vereinfachte Darstellung siehe Waldman/Jensen (1998), S. 350 ff.

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  18. 21Vgl.Schmidt/Elßer(1990).

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  19. Siehe zur Telekommunikation auch Klodt et al. (1995).

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  20. in der Literatur zum natürlichen Monopol werden auch Mehrproduktunternehmen einbezogen. Bei diesen sind nicht einmal steigende Skalenerträge notwendig, vielmehr genügen Verbundvorteile (d. h. economies of scope); siehe Fritsch/Wein/Ewers (2001), S. 196 f. sowie die Literatur in Braeutigam (1989).

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  21. Siehe z. B. Fritsch/Wein/Ewers (2001), Kruse (1985), Laffont/Tirole (1993) und Train (1991).

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  22. Es wird hier davon abgesehen, dass in der Realität die Produktionsmenge bei einer gegebenen Kapazität erheblich schwanken kann, d. h. es wird eine konstante Nachfrage unterstellt.

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  23. Siehe hierzu Kapitel VII.2.

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  24. Bei der second-best Lösung liegt eine sogenannte Ramsey-Optimalität vor, d. h. eine wohlfahrtsoptimale Lösung unter der Nebenbedingung, dass der Monopolist keinen Verlust macht. Beim first-best Optimum muss dagegen gelten: p = GK = DK.

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  25. Der Eintrittspreis pe liegt unterhalb von pdk, jedoch oberhalb der Durchschnittskosten, weil der Neueintretende dann, wenn er den Preis auf Durchschnittskosten senkt, keinen übernormalen Gewinn erzielen würde und folglich keinen Anreiz zum Eintritt hätte.

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  26. Fritsch/Wein/Ewers (2001), S. 218 f. weisen allerdings zu Recht darauf hin, dass es sich bei dieser Marktkonstellation um ein vorübergehendes Phänomen handeln kann. Bei wachsender Marktnachfrage hätten bald zwei Anbieter Platz; außerdem könnte eine neue Produktionstechnologie die Kostensituation völlig verändern.

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  27. Siehe hierzu auch Borrmann/Finsinger (1999); Fritsch/Wein/Ewers (2001), S. 227 ff. und Feess (2000), S. 350 ff. Für eine ausführliche (mathematisch anspruchsvolle) Behandlung des Themas siehe Laffont/Tirole(1993).

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  28. In Anhang II.1.5 wird gezeigt, wie mit Hilfe der Preisdifferenzierung eine sogenannte ‘first-best Lösung’ erreicht werden kann.

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  29. Bei erheblichen Marktzutrittsschranken reichen die Gewinne nicht aus, um Konkurrenten in den Markt zu locken. Es kommt daher nicht zu der oben besprochenen Instabilität.

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  30. Siehe hierzu Borrmann/Finsinger (1999); Fritsch/Wein/Ewers (2001), S. 224 ff. Für einen Überblick zur Price-Cap-Regulierung siehe Lang (1995); für eine intensivere Auseinandersetzung z. B. die Beiträge in Einhorn (1991).

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  31. Zur Preisdifferenzierung in der Industrie siehe Wied-Nebbeling (1985), S. 58 ff., im Dienstleistungsbereich Faßnacht (1997).

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  32. Zur Preisdifferenzierung im Wettbewerb siehe Knieps (2001), S. 222 ff.

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  33. Bei den Reimporten handelt es sich um ein wachsendes (und zum Teil dubioses) Geschäft. Siehe ‘Die Zeit’ Nr. 46 vom 7. November 2002, S. 23.

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  34. In der deutschsprachigen Literatur war früher die Einteilung in deglomerative (dies entspricht ungefähr der Preisdifferenzierung ersten oder zweiten Grades) und agglomerative Preisdifferenzierung (dritten Grades) üblich. Vgl. Ott (1989), S. 191 ff.

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  35. Diese Annahme geht weit über die Unterstellung hinaus, die Preis-Absatzsituation hinreichend genau schätzen zu können, da es beim Letzteren im Grunde lediglich um einen begrenzten Bereich geht, innerhalb dessen der Cournotsche Punkt liegen kann; außerdem müssen nur Informationen über die Gesamtheit der Nachfrager und nicht über jeden einzelnen vorhanden sein.

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  36. Varian (2001, S. 422) führt als hübsches Beispiel für eine annähernd vollständige Preisdifferenzierung einen Kleinstadt-Arzt an, der von seinen Patienten je nach ihrer Zahlungsfähigkeit unterschiedliche Honorare verlangt. Auf deutsche Verhältnisse ist das Beispiel nicht übertragbar, da die ärztlichen Honorare in Gebührenordnungen festgelegt sind (auch für Privatpatienten).

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  37. Der grundlegende Artikel stammt von Coase (1972). Für eine ausführliche Darstellung siehe Kreps (1990a), S. 315 f.; für eine anschauliche Feess (2000), S. 334 ff.

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  38. Siehe hierzu die Lehrbuchdarstellungen in Bester (2000), S. 31 ff.; Borrmann/Finsinger (1999), S. 28 ff. und Tirole (1989), S. 81 f.

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  39. Es gibt in der Literatur noch eine dritte Variante, die zu der Preisdifferenzierung zweiten Grades gezählt wird, nämlich das Angebot unterschiedlicher Qualitäten (siehe z. B. Varian 2001, S. 424 oder Matschke 2000). Ich ordne dieses Problem lieber der vertikalen Produktdifferenzierung zu (vgl. Abschnitt V. 1.2).

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  40. Siehe z. B. Hay/Morris (1991), S. 161; Scherer/Ross (1990), S. 490; Waldman/Jensen (1998), S. 388 f.

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  41. Zur optimalen Gruppenbildung siehe z. B. Altobelli (1992), S. 3 f.; Fehl/Oberender (1999), S. 398 ff. oder Helmedag (2001).

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  42. Dies ist der wesentliche Unterschied zu der in der voranstehenden Fußnote genannten Literatur. Dort wird von einer “normalen”, fallenden Grenzerlösfunktion für jede Gruppe ausgegangen.

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  43. Das Symbol L wird in Kapitel V.3 auch für ‘Lizenzgebühr’ verwendet. Zwischen einer Stücklizenz und einer Grundgebühr besteht eine gewisse Ähnlichkeit. Nur wer die Lizenz besitzt, kann das patentierte Produkt herstellen oder das Produktionsverfahren nutzen; und nur wer die Grundgebühr bezahlt, kann den entsprechenden Arbeitspreis in Anspruch nehmen.

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  44. Siehe z. B. Borrmann/Finsinger (1999), S. 200 ff.; Carlton/Perloff (2000), Kap. 10; Fritsch/Wein/Ewers, (2001), S. 232 ff.; Knieps (2001), S. 212 ff; Wolfstetter (1999), S. 26 ff.

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  45. Siehe z. B. Helmedag (2001), S. 11 oder Reece/Sobel (2000).

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  46. Wann es sich für einen Anbieter lohnt, einen zweiten Teilmarkt zu beliefern, wird analytisch von Lay-son (1994) gezeigt. Maßgeblich sind ein großer Marktanteil des Teilmarktes mit der hohen Zahlungsbereitschaft und stark unterschiedliche Elastizitäten in den gewinnmaximierenden Punkten.

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  47. Machen Sie sich klar, dass der Monopolist unter den getroffenen Annahmen durch eine Preisdifferenzierung ersten Grades seine Produzentenrente genau verdoppeln würde.

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  48. In industrieökonomischen Lehrbüchern wird diesem dynamischen Aspekt manchmal keine Beachtung geschenkt. Siehe etwa Martin (1993), S. 15 f.; Shy (2000), S. 72 f.

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  49. Für linear ansteigende Grenzkosten lässt sich eine leicht modifizierte Formel entwickeln (vgl. Schma-lensee 1982b, S. 1790 f.).

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  50. Zur Gleichheit von langfristigen Grenz- und Durchschnittskosten siehe z. B. Wied-Nebbeling/Schott (2001), S. 151 und zum Verhältnis von kurzfristigen Grenz- und Durchschnittskosten bei linearer Kostenfunktion, S. 147.

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  51. Siehe zu den Herleitungen und den empirischen Schätzungen z. B. Scherer/Ross (1990), S. 662 ff. und Hay/Morris (1991), 581 ff.

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  52. Posner (1975) kam dabei für manche Branchen auf Wohlfahrtsverluste von bis zu 30 Prozent des Umsatzes.

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  53. Siehe Neumann (1999).

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  54. Die üblicherweise verwendete Bezeichnung ‘Realentlohnung’ für den Quotienten qi/p ist insofern irreführend, als damit über die Kaufkraft des Einkommens eines Faktoranbieters wenig ausgesagt wird, denn diese hängt nicht nur von dem Preis des mit seinem Einsatz hergestellten Gutes ab, sondern von den Preisen des gesamten vom Faktoranbieter gekauften Warenkorbs.

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  55. Falls der Monopolist zusätzlich auf dem Beschaffungsmarkt als Monopsonist auftritt, findet eine “doppelte” Ausbeutung der Produktionsfaktoren statt, denn der Faktorpreis wird zusätzlich niedriger liegen als bei vollständiger Konkurrenz. Für eine analytische Darstellung siehe Schumann et al. (1999), S. 383 und Anhang II.A.3.2.

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  56. Falls die kurzfristigen Grenzkosten nicht konstant, sondern ebenfalls fallend verlaufen würden, müsste der Monopolist eine Preisdifferenzierung ersten Grades durchführen können, um Verluste zu (Forts. nächste Seite) vermeiden. Für jede zusätzliche Einheit über xdk hinaus wäre ein Preis in Höhe der jeweiligen Grenzkosten zu erheben.

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  57. Für eine umfassendere analytische Herleitung siehe Krouse (1990), S. 222 f.; Tirole (1989), S. 138 f. und Varian(1989), S.619 ff.

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  58. Die Ergebnisse ohne Preisdifferenzierung werden mit ‘0’ indiziert; diejenigen mit Preisdifferenzierung sind mit einem Stern gekennzeichnet.

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  59. Dieses Resultat gilt nicht allgemein. Welche Preissenkung notwendig und welche Preiserhöhung möglich ist, hängt von den jeweiligen Marktverhältnissen ab. Wenn als Zahlenbeispiel x1 = 200–2p1 und x2 = 70 — p2 herangezogen wird, fällt die Preiserhöhung auf Markt 1 absolut und relativ geringer aus als die Preissenkung auf Markt 2.

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  60. Bei konstanten positiven Grenzkosten c berechnet sich PR als Δx • (p — c).

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  61. Bei dem in der vorletzten Fußnote genannten Zahlenbeispiel ergibt sich kein zusätzlicher dead-weight loss bei der Konsumentenrente; vielmehr wird der dead-weight loss geringer.

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  62. In der englischsprachigen Literatur hat sich kein dem Teilmonopol entsprechender Ausdruck eingebürgert. Das Teilmonopol wird dort unter price leadership oder — noch häufiger — unter dem Stichwort ‘dominant firm with competitive fringe’ (‘fringe’ bedeutet ‘Rand’) abgehandelt.

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  63. Siehe hierzu das Modell in Abschnitt VII.4.1.

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  64. Für einige Beispiele aus den USA siehe Scherer/Ross (1990), S. 366 ff. und Waldman/Jensen (1998), S.174f.

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  65. In Anhang wird eine einfache allgemeinere Version präsentiert. Für andere Darstellungen siehe z. B. Krouse (1990), S. 109 f. oder Schumann et al. (1999), S. 297 ff.

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  66. Zu einer solchen Darstellung siehe z. B. Carlton/Perloff (2000), S. 114; Waldman/Jensen (1998), S. 170 ff. oder Schumann et al. (1999), S. 297. Ansonsten ändert sich tatsächlich nichts Wesentliches, denn entweder können die Kleinen von den Kosten her mithalten, dann wird ihr Angebot ab dem Mindestpreis von der Gesamtnachfrage abgezogen, und der gewinnmaximale Preis des Teilmonopolisten liegt im oberen Teil seiner geknickten Preis-Absatzfunktion. Oder die kleinen Anbieter haben im Vergleich zur dominierenden Firma eine sehr ungünstige Kostenstruktur, d. h. sie können erst ab einem sehr hohen Mindestpreis anbieten, so dass der Monopolpreis unterhalb dieses Mindestpreises liegt. Dann kommt ein Teilmonopol gar nicht erst zustande, sondern es bleibt beim Monopol.

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  67. Wiederum gibt es zahlreiche Möglichkeiten, den gewinnmaximalen Preis des Teilmonopolisten zu berechnen. Außer über die Zielfunktion kann direkt der Grenzerlös ermittelt und den Grenzkosten (Forts. nächste Seite)

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  68. Es fällt schwer, hier Beispiele zu finden. Es gibt zweifellos Anbieter von Spezialmaschinen, die weltweit ohne Konkurrenz sind. Deren Nachfrager setzen sich im Allgemeinen jedoch aus einigen wenigen Firmen zusammen, die eine solche Spezialmaschine benötigen. Es handelt sich somit nicht um ein reines Monopol, sondern um ein ‘beschränktes Monopol’ (siehe hierzu Kap. I).

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  69. Zwar tritt der Staat häufig als alleiniger Nachfrager nach Rüstungsgütem auf, doch werden diese nur von einem oder wenigen Unternehmen hergestellt; auch hier liegt somit kein reines Monopson vor.

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  70. Siehe hierzu z. B. den Fall “Metro Eintrittsvergütung” in Schmidt (1999), S. 292 f. und die Sondergutachten der Monopolkommission “Die Konzentration im Lebensmittelhandel”, Baden-Baden 1985 sowie “Marktstruktur und Wettbewerb im Handel”, Baden-Baden 1994.

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  71. Diese Annahme ist weniger gravierend, weil sie stets dann tendenziell zutrifft, wenn die Nachfrage des Herstellers auf ein regional eng begrenztes immobiles Angebot stößt (so bei landwirtschaftlichen Produkten wie Milch), das Produkt jedoch national, wenn nicht international gehandelt wird (wie Käse).

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  72. Analog im Monopol: Der Monopolist muss sich darüber im Klaren sein, dass ein hoher Preis mit einem geringen Absatz verbunden ist und umgekehrt.

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  73. Auch hier drängt sich wieder die Analogie zum Monopol auf: Der Monopolist ist Preisnehmer auf dem Beschaffungsmarkt; die Faktorpreise sind maßgeblich für die Kosten, mit denen er kalkulieren muss. Seine strategische Größe ist jedoch der Erlös auf dem Absatzmarkt, weil er hier den Preis selbst bestimmen kann.

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  74. Siehe auch Anhang A.1.4 zu Kapitel II.

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  75. Die Ausgabenfunktion des Monopsonisten (bezüglich dieses einen Faktors) ist also das Pendant zur Erlösfunktion des Monopolisten: E(x) = p(x) • x.

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  76. Grenzprodukt (bzw. Grenzproduktivität) und Angebotselastizität sind allerdings nicht unabhängig voneinander. Wenn die Angebotselastizität gering ist, wird der Monopsonist c. p. relativ wenig nachfragen, weil der Preis, den er für zusätzliche Mengen zahlen müsste, stark steigt. Je weniger Faktormengen jedoch eingesetzt werden, desto höher ist bei Gültigkeit des Ertragsgesetzes die Grenzproduktivität.

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  77. In der Literatur wird sie gelegentlich auch Preis-Bezugsfunktion genannt.

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  78. Das Wort ‘Käuferrente’ ist hier angebrachter als ‘Konsumentenrente’, da der Monopsonist zwar ein Käufer ist, aber nicht konsumiert, sondern mit den gekauften Faktormengen produziert.

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  79. Die Umformung zum Ausdruck 1/ηv,q erfolgt entsprechend dem Vorgehen in Abschnitt II.1.2.2.

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  80. Beachten Sie, dass der Faktorpreis genau der Hälfte der Summe aus (konstantem) Grenzwertprodukt und dem Mindestpreis des Faktors (als Ordinatenabschnitt der Preis-Beschaffungsfunktion) entspricht; genauso, wie im Monopol der gewinnmaximale Preis bei konstanten Grenzkosten und linearer Preis-Absatzfunktion die Hälfte der Summe aus Grenzkosten und Prohibitivpreis (als Ordinatenabschnitt der Preis-Absatzfunktion) ausmacht.

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  81. Zu diesem Begriff siehe z. B. Herdzina (1999), S. 30 f.

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  82. Die inverse Nachfragefunktion muss das Vielfache einer Teilnachfragefunktion sein, auf welcher die Preis-Mengenkombination (p = 3; x = 8) liegt, das Ergebnis also, das bei vollständiger Konkurrenz auf dem Produktmarkt zutraf. Wie viele Anbieter auf dem Produktmarkt tätig sind, wurde in A.3.1 nicht festgelegt. Deren Festlegung erfolgt ebenso willkürlich wie diejenige des Prohibitivpreises. Die Wahl der konkreten Werte ändert an der zentralen Aussage, dass die Realentlohnung niedriger ist als im Monop-son und bei vollständiger Konkurrenz auf allen Märkten, nichts. Hier wurde die Gesamtnachfrage so konstruiert, dass vorher 6 Anbieter am Markt waren und der Prohibitivpreis 9 beträgt.

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  83. Bei einer kleineren Marktnachfrage liegt q unter diesem Wert, bei einer größeren sogar darüber. Die Höhe von q ist somit vom konkreten Beispiel abhängig.

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  84. So etwa Helmstädter (1991), S. 225 ff.; Neumann (1995), S. 226 ff.; Schumann et al. (1999), S. 304 ff.

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  85. Diese Darstellungsweise wurde von Stackeiberg entwickelt und findet sich z. B. in Ott (1989), S. 204 ff. oder — rudimentär — in Stobbe (1991), S. 405 f. Siehe auch Ferguson/Gould (1975), S. 288 f.; Hen-(Forts. nächste Seite) derson/Quandt (1983), S. 231 ff.; Hoyer/Rettig (1993), S. 299 ff.; Koutsoyiannis (1979), S. 189 ff.; Schneider (1986), S. 280 ff.; Stigler (1966), S. 207 f.

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  86. Falls es sich um einen Vorlieferanten handelt, stehen K(v) für dessen Produktionskosten. Bei kollektiven Lohnverhandlungen könnte man an die Kosten zur Aufrechterhaltung der Arbeitskraft denken.

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  87. Der Erlös entspricht somit demjenigen eines Monopolisten auf dem Endproduktmarkt: E(x) = p(x)x. Der einzige Unterschied besteht darin, dass hier kein Endprodukt, sondern ein Produktionsfaktor gehandelt wird.

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  88. Auf einen formalen Beweis wird verzichtet, da man sich dieses Ergebnis unmittelbar anhand der Abbildung 11.18 klar machen kann.

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  89. Wer inzwischen von den Begriffen verwirrt ist, schlage in Anhang A.4.1 nach, in dem sämtliche verwendeten und/oder gebräuchlichen Termini zusammengestellt sind.

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  90. Siehe dazu die Beispiele in Kreps (1990a), S. 551 ff.

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  91. Die Darstellung orientiert sich an Neumann (1996), S. 250 f. Wolfstetter (1999, S. 46 ff.) zeigt, dass es sich um ein teilspielperfektes Gleichgewicht handelt.

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Wied-Nebbeling, S. (2004). Monopol, Monopson und bilaterales Monopol. In: Preistheorie und Industrieökonomik. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-09437-2_2

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