Zusammenfassung
Wer bestimmt über die Nachfrage nach medizinischen Leistungen? Ist es, wie die klassische ökonomische Nachfragetheorie unterstellt, der Patient, der eigenverantwortlich und vollkommen informiert gemäß seinen individuellen Präferenzen die Auswahl zwischen den angebotenen Leistungen vornimmt? Oder ist es der Arzt, der aufgrund seines Wissens- und Informationsvorsprungs die Entscheidung über die Therapie und damit auch über die Nachfrage nach medizinischen Leistungen bestimmt?
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Referenzen
Ein externer Effekt bedeutet, dass nicht nur derjenige, der das Gut bzw. die Leistung kauft und konsumiert, davon tangiert ist, sondern auch eine andere, dritte Person. Negative externe Effekte können beispielsweise auftreten beim Ausstoß von Schadstoffen aus Fabrikschloten (Beeinträchtigung der in der Umgebung lebenden Menschen), beim Überfischen von Gewässern (Zerstörung von Lebensräumen, Vernichtung von Arbeitsplätzen) oder beim Tabakkonsum (Beeinträchtigung Dritter durch passives Rauchen).
Der Begriff konsumierbares Endprodukt dient zur Abgrenzung von den am Markt erworbenen Konsumgütern. Die konsumierbaren Endprodukte werden nämlich selbst wiederum im Rahmen eines Haushaltsproduktionsprozesses hergestellt. Man stellt sich das am besten so vor, dass man am Markt die einzelnen Güter und Leistungen zwar erwirbt, diese aber erst dann Nutzen stiften können, wenn der Konsument sie mit Hilfe des Einsatzes eigener Zeit in konsumierbare Endprodukte transformiert. Nicht die am Markt gekaufte Dose Ravioli stiftet bereits Nutzen, sondern erst das fertige Tellergericht, das der Konsument zu Hause unter Einsatz eigener Zeit und anderer Faktoren (Dosenöffner, Kochplatte, Energie, Besteck, Geschirr) „produziert“.
Vgl. zu diesem Kapitel auch Grossman, M. (1972), Mirrlees, J. A. (1976), Holmström, B. (1979), McGuire, H., Henderson, J., Mooney, G. (1988), Zweifel, P. (1994) und Breyer, F., Zweifel, P. (1999).
Vgl. Leu, R. E., Doppmann, R. J. (1986), Wagstaff, A. (1986) und Pohlmeier, W., Ulrich, V. (1992).
Vgl. zu diesem Kapitel auch Auster, R., Leveson, I., Sarachek, D. (1969), Grossman, M. (1972), Grossman, M. (1999), Muurinen, J. (1982), Leu, R. E., Doppmann, R. J. (1986), Wagstaff, A. (1986), Pohlmeier, W., Ulrich, V. (1992), Erbsland, M., Ried, W., Ulrich, V. (1998), Ried, W. (1998) und Breyer, F., Zweifel, P. (1999).
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass keine individuelle Plafondierung vorliegt. Im Falle einer globalen Ausgabenplafondierung, wie z. B. im Bereich der ambulanten Versorgung, tangiert die Mengenausweitung des einzelnen Arztes zwar nicht die Finanzen der Krankenkassen, dafür aber die Entlohnung der Kollegen, deren Vergütung pro Leistungseinheit dadurch sinkt. Insofern klaffen dann auch hier individuelle und kollektive bzw. gruppenbezogene Rationalität im Sinne eines „Gefangenen-Dilemmas“ auseinander.
Sicherlich erkennt der Patient welcher Art die Handlungen des Arztes sind. Der Einfluss auf seinen Gesundheitszustand ist für ihn aber nur schwer abzuschätzen bzw. bleibt ihm verborgen.
Quelle: Zweifel, P. (1994), S. 12.
Vgl. zu diesem Kapitel auch Mirrlees, J. A. (1976), Holmström, B. (1979), Zweifel, P. (1982), Zweifel, P. (1994), Wille, E., Ulrich, V. (1991), Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (1997), Schneider, U. (1998) und Breyer, F., Zweifel, P.( 1999).
Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2000), S. 239.
Die Anteile der aufgeführten PKV-Leistungsarten addieren sich nicht zu den angegeben 96,4 %. Hinzu kommen das Krankenhaustagegeld (4,3 % Anteil), die Zusatzleistungen im Todesfall (0,02 %), das Krankentagegeld (5,2 %) und die sonstigen Leistungen (0,9%). Addiert man zu den 96,4 % die Leistungen der Pflegepflichtversicherung (3,61 %) kommt man auf 100 %.
Vgl. zu diesem Kapitel auch Statistisches Bundesamt (2000), Verband der privaten Krankenversicherung (2000) und Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (2001).
Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung (2000), S. 37.
Natürlich lässt sich darüber streiten, wo die Grenze zwischen „wissenschaftlicher Information“ und „Werbung“ verläuft und ob die Werbung um die „Verschreibungsgunst“ der Ärzte nicht überhand nimmt.
Vgl. zu diesem Kapitel auch Wille, E., Mehnert, A., Rohweder, J. P. (1994), Schwabe, U., Paffrath, D. (1999) und Müller-Bohn, T, Ulrich, V. (2000).
Der Altenquotient ist die Relation der 60jährigen und Älteren in Bezug auf je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Es ist offensichtlich, dass die Frage, wieviel ökonomisch abhängige ältere Menschen auf je 100 Erwerbspersonen kommen, für die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme von zentraler Bedeutung ist.
Vgl. zu diesem Kapitel auch Zweifel, P. (1990), Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (1994), Krämer, W. (1996), Breyer, F. (1999), Breyer, F., Ulrich, V. (2000), Knappe, E., Optendrenk, S. (1999) und Hof, B. (2001).
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Ulrich, V. (2002). Nachfragestruktur und Nachfrageverhalten. In: Schöffski, O., Fricke, FU., Guminski, W., Hartmann, W. (eds) Pharmabetriebslehre. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-09257-6_4
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