Zusammenfassung
Erfolgs- und Vermögensbeteiligung des Personals gehören in vielen Unternehmungen zu den erklärten Instrumenten der unternehmerischen Sozialpolitik gegenüber dem Personal, durch die ähnlich wie bei Soziallöhnen soziale Nachteile für die Arbeitnehmer ausgeglichen werden sollen. Dieser sozialen läßt sich eine erste ökonomische Interpretation von Erfolgs- und Vermögensbeteiligung gegenüberstellen, die überzeugender ist: Erfolgsbeteiligung wird als Ausgleich für den durch die Vergütung nicht abgegoltenen Mehrwert (s. Teil III,’ 6.2.) gewährt, während Vermögensbeteiligung die Bindungswirkung für das Personal erhöhen und zusätzliche, günstige Finanzierungsalternativen für die Unternehmung erschließen soll. Eine zweite ökonomische Interpretation weist weniger der Vermögens- als der Erfolgsbeteiligung die Funktion eines Anreizes für Führungskräfte zu, der deren Handeln im Einklang mit den Unternehmungszielen sichern soll (s. Teil III, 4.5.3.2.). Daß neben diesen ökonomischen soziale Ziele mitverfolgt werden können, bildet keinen Widerspruch zur ökonomischen Interpretation. Erfolgs- und Vermögensbeteiligung erfolgen dann unter mehrfacher Zielsetzung mit Höhergewichtung der ökonomischen Ziele.
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Drumm, H.J. (1995). Erfolgs- und Vermögensbeteiligung des Personals. In: Personalwirtschaftslehre. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-09238-5_24
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