Zusammenfassung
Seit der Herausbildung eigenständiger Personalabteilungen in industriellen Großunternehmungen im ausgehenden 19. Jahrhundert haben sich Inhalt, Ziele und Methoden des Personalmanagement fundamental gewandelt. In traditioneller Auffassung kam dem Personalwesen als betriebliche Instrumentalfunktion die Aufgabe zu, den Faktor Arbeit möglichst optimal an die rechtlichen, technologischen, organisatorischen und marktlichen Rahmenbedingungen der Unternehmung anzupassen. Entsprechend war das Personalwesen traditionell vor allem von den beiden folgenden Zielsetzungen geleitet:
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Im Vordergrund stand zumeist das Ziel, die Rechtmäßigkeit aller personalpolitischen Aktivitäten zu gewährleisten. Traditionell waren deshalb überwiegend Juristen mit personalpolitischen Aufgaben betraut.
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Darüber hinaus wurde das Ziel verfolgt, eine möglichst hohe Arbeitsproduktivität der Mitarbeiter zu gewährleisten, indem z.B. Zeit- und Bewegungsstudien durchgeführt und leistungsorientierte Entgeltsysteme eingeführt wurden. Da diese Aufgaben einen starken technischen Bezug hatten, wurden sie vor allem von Ingenieuren ausgeübt.
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Holtbrügge, D. (2004). Personalmanagement als strategischer Erfolgsfaktor der Unternehmungsführung. In: Personalmanagement. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-09237-8_1
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