Zusammenfassung
Phänomene visueller Vernachlässigung einer Raumhälfte werden nach allgemeiner Auffassung nur dann dem Neglect zugerechnet, wenn sie nicht auf Störungen zurückführbar sind, die als primär sensorisch oder motorisch angesehen werden (vgl. Heilman et al. 1983). Als solche sensorischen oder motorischen Störungen kommen vor allem Gesichtsfeldausfälle und motorische Störungen der Augenbewegungen in Betracht. Die visuelle Vernachlässigung kann so gravierend sein, daß die Patienten den Kopf ständig in die nicht vernachlässigte Raumhälfte gerichtet halten und weder spontan, noch nach Aufforderung Augen- oder Kopfbewegungen in die vernachlässigte Raumhälfte ausführen. Dennoch kann kalorische Reizung oder passive Bewegung des Kopfes des Patienten Augenbewegungen in die nicht beachtete Raumhälfte hervorrufen (Heilman 1979; vgl. auch Brandt u. Büchele 1983; S. 112 ff.).
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Werth, R. (1988). Phänomene der Vernachlässigung einer Raum- oder Körperhälfte. In: Neglect nach Hirnschädigung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-08930-9_2
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