Zusammenfassung
Wenn wir im folgenden von den methodischen Bestrebungen der Gegenwart, d. h. etwa der letzten fünfundzwanzig Jahre, sprechen, so wollen wir nicht eine vollständige Übersicht geben, die schon deshalb kaum möglich ist, weil methodisch weiterführende Bemerkungen oft in sachliche Erörterungen eingebettet sind. Es sollen lediglich die wichtigsten Gedankenrichtungen aufgezeigt werden, die im methodologischen Schrifttum dieses, Zeitraums hervorgetreten sind. Dabei wirkt die geschilderte Entwicklung der Rechtstheorie und Methodenlehre der letzten 150 Jahre auch heute noch in mannigfacher Weise nach. Es sind aber auch neue Ansätze hinzugetreten, wie etwa die „topische“Denkweise oder die Hinwendung zum Typus an Stelle des Begriffs. Die stärkere Berührung mit dem angelsächsischen Rechtsdenken förderte in der Nachkriegszeit die Abkehr von der Subsumtionslogik und die Neigung der Rechtsprechung zur „Einzelfallgerechtigkeit“. Die daraus sich ergebenden Probleme sind nun darzustellen.
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Larenz, K. (1975). Methodische Bestrebungen der Gegenwart. In: Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-08717-6_7
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