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Die Abwendung vom Positivismus in der Rechtsphilosophie der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts

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Methodenlehre der Rechtswissenschaft

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPRECHT))

  • 141 Accesses

Zusammenfassung

Die Erneuerung der deutschen Rechtsphilosophie zu Beginn unseres Jahrhunderts ist in erster Linie das Werk Rudolf Stammlers 1. Durch ihn wurde eine rechtsphilosophische Bewegung eingeleitet, die, so vielfältig und verschlungen ihre Wege im einzelnen auch sind2, im ganzen durch die Abkehr vom Positivismus gekennzeichnet ist. Die Abkehr vom Positivismus verband sie durchweg mit der Bejahung der Geschichtlichkeit des Rechts; so strebte sie einer Synthese der beiden großen Geistesströmungen: des „Naturrechts“ und des „Historismus“, zus. Etwa zu Beginn der zwanziger Jahre hatte die vom Neukantianismus ausgehende Bewegung — mit Binder ersten Werken, mit Lask, Radbruch, Max Ernst Mayer, mit Emge, Laun u. a. — ihren „Neuhegelianismus“ (Binder, SchÖnfeld, Dulckeit) fort. Ihr Zia Seite trat, ebenfalls in den zwanziger Jahren, eine weitere Richtung: die phänomenologische (Reinsch, G. Husserl, Welzel). Der Einfluß dieser Richtungen auf die gleichzeitige dogmatische Rechtswissenschaft, die noch lange ganz überwiegend dem Positivismus verhaftet blieb, war zunächst, abgesehen vom Strafrecht, nur gering4. Dies erscheint um so verwunderlicher, als infolge ihres Ausgangspunktes, der Erkenntnistheorie Kants, die neukantische Rechtsphilosophie sich selbst ursprünglich weitgehend als eine Methodologie der Rechtswissenschaft verstand. Dies gilt vor allem auch für Stammler selbst. Erst im weiteren Fortgang gelangte man auch zur Rechtsethik und zuletzt zur Rechtsontologie. Heute aber haben viele der Erkenntnisse, die in der rechtsphilosophischen Bewegung der hinter uns liegenden Jahrzehnte gewonnen wurden, Eingang in die juristische Methodenlehre und auch in das.dogmatische Schrifttum gefunden. Man ist sich aber ihrer Herkunft aus einem bestimmten rechtsphilosophischen Gedankenzusammenhang und damit der spezifischen Bedeutung mancher Aussagen kaum mehr bewußt. Zum Verständnis der gegenwärtigen Lage der Methodenlehre ist es daher unerläßlich, die rechtsphilosophische Bewegung, soweit sie für die Methodenlehre von Bedeutung ist, wenigstens in ihren Hauptzügen hier dar-zustellen5.

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© 1975 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Larenz, K. (1975). Die Abwendung vom Positivismus in der Rechtsphilosophie der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In: Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-08717-6_6

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