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Triebkräfte der sozialen und sozialpolitischen Entwicklung

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Book cover Lehrbuch der Sozialpolitik
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Zusammenfassung

Im Rahmen eines Lehrbuches der Sozialpolitik muß eine Darstellung der zahlreichen Triebkräfte sozialer und sozialpolitischer Entwicklung unvollständig bleiben. Eine exakte und abgesicherte Beurteilung des Gewichtes einzelner Triebkräfte ist unmöglich. Die Darstellung kann und soll aber einen Überblick geben, welche Kräfte die deutsche Sozialpolitik anregten, beeinflußten, entwickelten und welche Konzepte, Ideen und Zielsetzungen eine Rolle spielten.

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Literatur

  1. (1840 bis 1905), Spinnereiarbeitersohn, habilitierter Physiker, begründete mit Schott die Jenaer Glaswerke zur Herstellung optischen Glases und wurde 1875 stiller Gesellschafter der Firma Carl Zeiß. Nach dem Tode von Zeiß errichtete er 1889 die Carl-Zeiß-Stiftung. Er beschäftigte sich u. a. ausführlich mit Problemen des Arbeiterschutzes, der Gewinnbeteiligung der Arbeiter, den Möglichkeiten der Verkürzung des Arbeitstages, den Aufgaben von Arbeiterausschüssen.

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  2. Vgl. zu Ernst Abbé: F. Auerbach, Ernst Abbé, Leipzig 1918; v. Rohr, Ernst Abbé. Sein Leben und Wirken, Jena 1940 sowie Abbé, 1921. (1861 bis 1942), Ingenieur und Begründer der Bosch GmbH, führte für seine Arbeiter schon 1906 den 8-Stunden-Tag und 1908 den freien Samstagnachmittag ein. Vgl. dazu Th. Heuß, Robert Bosch. Leben und Leistung, Stuttgart 1946.

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  3. (1853 bis 1944), Holzpflaster- und Jalousiefabrikant, führte in seiner Fabrik 1888 eine Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer und schon 1892 den 8-Stunden-Tag ein. Vgl. auch Freeses sozialpolitische Schriften: Die Gewinnbeteiligung der Angestellten, 1904; Die konstitutionelle Fabrik, 1909; Nationale Bodenreform, 1926.

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  4. (1820 bis 1896), Mitinhaber der Schraubenfabrik Funcke und Hueck in Hagen, richtete eine Arbeiterunterstützungskasse mit vielseitigen Leistungen ein und baute Belegschaftswohnungen. Vgl. dazu W. Köllmann, Bernhard Wilhelm Funcke, in: Neue deutsche Biographie, Bd. 5, Berlin 1960.

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  5. (1779 bis 1868), Pionier des Ruhrbergbaues, entwickelte das Ünterstüzungswesen der Gutehoffnungshütte. Vgl. dazu H. Spethmann, Franz Haniel, Sein Leben und seine Werke, Duisburg 1956.

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  6. (1793 bis 1880), Begründer der mechanischen Werkstätte Harkort & Co., die u. a. die ersten in Deutschland konstruierten Dampfmaschinen herstellte (das Unternehmen war ein Vorläufer der DEMAG). Seit 1830 war er Mitglied des Westfälischen Provinziallandtages. Er forderte ein Kinderarbeitsverbot, die Festlegung maximaler Arbeitszeiten, den Bau von Arbeitersiedlungen, die Gründung von Kranken- und Invaliditätsversicherungen, die Verbesserung des Schulsystems und die Gründung von Konsumvereinen. Vgl. zu Friedrich Harkort: L. Berger, Der alte Harkort, 5. Aufl., Leipzig 1926; Th. Heuß, Friedrich Harkort, in: H. Heimpel/ Th. Heuß/ B. Reifenberg (Hg.), Die großen Deutschen, Bd. 4, Berlin, o. J., S. 415 ff.

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  7. (1792 bis 1858), Lederindustrieller in Worms, führte in seiner Firma eine durch die Firma unterstützte Arbeiterkrankenkasse sowie 1858 einen Pensionsfonds für arbeitsunfähig gewordene Werksangehörige ein. Vgl. dazu Neue deutsche Biographie, Bd. 9, Berlin 1972.

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  8. (1812 bis 1887), begründete schon 1836 in seinem Werk eine Betriebskrankenkasse, 1858 eine Arbeiterpensionskasse. 1868 gründete er zur Verbilligung der Lebenshaltung der Arbeiter eine firmeneigene Konsumanstalt. In den Jahren 1863 bis 1874, also in nur 11 Jahren, Heß er 3 277 Werkswohnungen für 16 700 Menschen bauen. Die Werkswohnungen blieben im Eigentum des Unternehmens, sie wurden erheblich unter den ortsüblichen Sätzen an verheiratete Arbeitnehmer vermietet. Für unverheiratete Arbeitnehmer wurden Logier- und Kosthäuser gebaut. In Verbindung mit dem Wohnungsbau wurden eine Reihe von Volksschulgebäuden errichtet und der Gemeinde überlassen. Krupp war bemüht, hohe Löhne zu zahlen und Entlassungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Vgl. zu Alfred Krupp: W. Berdrow, Alfred Krupp, 2 Bde., Berlin 1927; F. Hauenstein, Alfred Krupp, in: H. Heimpel/Th. Heuß/B. Reifenberg (Hg.): Die großen Deutschen, Bd. 3, Berlin 1956.

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  9. (1820 bis 1902), Großindustrieller in Dessau, gründete den Verein der Anhaltlichen Arbeitgeber, der Sozialeistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus anstrebte. Seit 1888 gab er die “Deutsche Arbeiterzeitung” heraus. Vgl. dazu W. v. Geldern, W. v. Oechelhäu-ser, München 1971.

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  10. (1845 bis 1903), Linksliberaler im Reichstag und Brauereiindustrieller in Dessau, formulierte als seine sozialpolitischen Grundsätze: “Energische Opposition gegen jede Verschlechterung der Lebenshaltung der minder wohlhabenden Klassen, zielbewußte Fortführung der Sozialreform, volle Gleichberechtigung aller Stände und Klassen, Entlastung der schwächeren und Belastung der stärkeren Schultern auf dem Gebiet des Steuerwesens.” Vgl. dazu Jaeger 1967, S. 277.

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  11. (1782 bis 1855), Bonner Textilunternehmer, der für ein Kinderarbeitsverbot und gegen das Trucksystem auftrat. Brachte 1837 als Abgeordneter des Rheinischen Provinziallandtages einen Antrag zum Verbot der Kinderarbeit ein, der angenommen wurde. Vgl. dazu W. Köllmann, Johannes Schuchard, in: Wuppertaler Biographien, l. Folge, Wuppertal 1958.

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  12. (1836 bis 1901), saarländischer Industrieller und frei-konservativer Reichstagsabgeordneter. Im norddeutschen Reichstag brachte er 1869 einen Antrag auf Einführung einer allgemeinen Alters- und Invalidenversicherung ein. Im Deutschen Reichstag stellte er die Frage des Arbeiterschutzes, die Arbeiterfrage überhaupt immer wieder zur Diskussion. Er beeinflußte maßgebende Regierungsmitglieder und Kaiser Wilhelm II. im Sinne seiner sozialpolitischen Vorstellungen. Vgl. dazu F. Hellwig, Ferdinand Freiher von Stumm-Hal-berg, Heidelberg/Saarbrücken 1936.

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  13. Vgl. dazu Schraepler 1964b, S. 95 ff. und S. 99 ff.; Herkner 1922, Bd. 1, S. 428; Jaeger 1967, S. 268 ff.

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  14. Vgl. dazu das bei Abbé 1921, S. 262 ff. abgedruckte Stiftungs-Statut.

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  15. Das Gewicht dieses Motivs dürfte für christliche Sozialrefonner als Einzelpersönlichkeiten von untergeordneter Bedeutung gewesen sein, für die sozialpolitischen Aktivitäten der Kirchen als Institution und für die Entstehung christlich-sozialer Bewegungen ist es jedoch sehr hoch einzuschätzen. Vgl. dazu Bredendieck 1953, S. 22 sowie Brakelmann 1971, S. 111 ff.

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  16. Ebenda, S. 111.

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  17. Ebenda, S. 112 f.

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  18. Vgl. zu Wichern: M. Gerhardt, Johann Hinrich Wichern. Ein Lebensbild, 3 Bde., Hamburg 1927 sowie Brakelmann 1971, S. 119 bis 141; Bredendieck 1953, S. 143 bis 211 und Schnabel 1965, Bd. 8, S. 191 bis 210.

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  19. Vgl. dazu Schraepler 1964a, S. 33 und S. 134 ff. sowie die Denkschrift Wicherns: “Die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche, eine Denkschrift an die Deutsche Nation, verfaßt von J. H. Wichern”, vollständig wiedergegeben in: F. Mahling (Hg.), Johann Hinrich Wicherns gesammelte Schriften, Bd. 3, Hamburg 1902.

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  20. Vgl. zu Huber: I. Paulsen, Victor Aimé Huber als Sozialpolitiker, Berlin 1956; Breden-dieck 1953, S. 69 bis 141; Brakelmann 1971, S. 141 bis 150; H. Faust, Victor Aimé Huber, ein Bahnbrecher der Genossenschaftsidee, Hamburg 1952 sowie K. Mundig, V. A. Hubers ausgewählte Schriften über Sozialreform und Genossenschaftswesen, Berlin 1894. 21 Der Kern seiner Begründung lautet: “Es verbinden sich zwei Faktoren, einerseits Kapital mit Inbegriff der Unternehmung und Leitung, andererseits die Arbeit zu einer gemeinsamen Produktion, wozu jeder der beiden gleich unentbehrlich ist; und nachdem das Produkt fertig wird, wird der Arbeiter mit seinem Lohn ein für allemal abgefunden, während der Kapitalist nicht bloß die Zinsen seines Kapitals, sondern, wenn er zugleich der leitende Unternehmer ist, auch den ausschließlichen Besitz des ganzen Produktes und den Gewinn seiner Verwertung davonträgt. Man braucht nur einmal die Rechtfertigung dieses Verfahrens ernstlich zu versuchen, um sich zu überzeugen, daß darin keine Spur sittlicher und verständiger Berechtigung oder Billigkeit ist. Diese fordert unbedingt und selbstverständlich, daß erstlich dem Kapital seine Zinsen, zweitens jeder Arbeit ihr Lohn nach ihrem ehrlichen Marktpreise und ihrer praktischen Bedeutung, drittens jeder Arbeit wie dem Kapital ein verhältnismäßiger Anteil an dem gemeinschaftlichen Erzeugnis und seiner Verwertung zugemessen werde.” (Zitiert nach Brakelmann 1971, S. 147). 22 Zu Ketteier vgl. Bredendieck 1953, S. 213 bis 283; P. Jostock, Wilhelm Emmanuel von Ketteier, der Arbeiterbischof, in: J. Seiters (Hg.): Porträts christlich-sozialer Persönlichkeiten, Osnabrück 1965, S. 41 bis 60; E. Deuerlein (Hg.), Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteier. Die großen sozialen Fragen der Gegenwart, Mainz 1948, sowie Wilhelm Emmanuel Freiherr von Ketteier, Die Arbeiterfrage und das Christentum, 1. Aufl., 1864. 23 P. Jostock, Die katholisch-soziale Bewegung der letzten hundert Jahre in Deutschland, Köln o. J., S. 41.

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  21. “Die von uns bisher besprochenen Ursachen der dermaligen Lage der Arbeiter sowie die Bösartigkeit der aus diesen Ursachen hervorgegangenen Wirkungen und Folgen haben ihren wesentlichen und tiefsten Grund im Abfall vom Geiste des Christentums, der in den letzten Jahrhunderten stattgefunden hat.” Ketteier, Die Arbeiterfrage und das Christentum, 3. Aufl., Mainz 1864, S. 104.

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  22. Zu Kolping vgl. A. Franz, Adolf Kolping der Gesellenvater, 3. Aufl., München-Gladbach 1922 sowie Schnabel 1965, Bd. 7, S. 256 ff. und Kolping 1849.

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  23. Vgl. zu Hitze: F. Mueller, Franz Hitze und sein Werk, Hamburg 1928; F. Mueller, Franz Hitze, Altmeister der deutschen Sozialpolitik, in: Seiters (Hg.) 1965, S. 86 ff. sowie folgende Schriften von Hitze: Die soziale Frage und die Bestrebungen zu ihrer Lösung, Paderborn 1877; Kapital und Arbeit und die Reorganisation der Gesellschaft, Paderborn 1880; Die Arbeiterfrage und die Bestrebungen zu ihrer Lösung, München-Gladbach 1896; Zur Würdigung der deutschen Arbeiter-Sozialpolitik, München-Gladbach 1913.

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  24. Vgl. zu Baader: J. Sauter, Franz von Baaders Schriften zur Gesellschaftsphilosophie, Jena 1925, mit einer Würdigung Baaders durch Sauter sowie Schnabel 1965, S. 250 ff. und Jantke 1955, S. 56 ff.

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  25. Vgl. dazu J. Dornein, Der badische Politiker Franz Joseph Büß, Freiburg 1921; R. Lange, Franz Joseph Ritter von Büß und die soziale Frage seiner Zeit, Freiburg 1955; Schnabel 1965, Bd. 7, S. 252 bis 254.

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  26. Vgl. dazu S. Wendt, Carl Rodbertus, in: HdSW 1956, Bd. 9, S. 21 ff. und die dort angegebene Lit. sowie Jantke 1955, S. 81 bis 85; Th. Ramm (Hg.), Johann Carl Rodbertus: Gesammelte Werke und Briefe, 2 Bde. zur sozialen Frage und Politik, Osnabrück 1972.

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  27. Vgl. dazu E.V. Beckerath/N. Kloten, Lorenz von Stein, in: HdSW 1959, Bd. 10, S. 89 ff. und die dort angegebene Lit. sowie Jantke 1955, S. 76 bis 81.

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  28. Vgl. dazu F. K. Mann, Albert Schäffle, in: HdSW 1956, Bd. 9, S. 103 f. und die dort angegebene Lit. sowie — zur Bedeutung und den sozialpolitischen Schriften Schäfflers — Herkner 1922, Bd. 2, S. 173.

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  29. Vgl. dazu C. Brinkmann, L. Brentano, in: HdSW 1959, Bd. 2, S. 410 f. und die dort angegebene Lit.

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  30. Vgl. dazu C. Brinkmann, Wilhelm Röscher, in: HdSW 1956, Bd. 9, S. 41 ff. und die dort angegebene Lit.

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  31. Vgl. dazu C. Brinkmann, Gustav Schmoller, in: HdSW 1956, Bd. 9, S. 135 ff. und die dort angegebene Lit.

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  32. Zu Brentano, Röscher, Schmoller und Schönberg vgl. Müssiggang 1968. 36 Vgl. dazu R. Stucken, Adolph Wagner, in: HdSW 1961, Bd. 11, S. 470 ff. und die dort angegebene Lit.

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  33. Boese 1939, S. 3. Zur Wirksamkeit des Vereins vgl. auch E. Conrad, Der Verein für Soci-alpolitik und seine Wirksamkeit auf dem Gebiete der gewerblichen Arbeiterfrage, Jena 1906. Bis 1921 gab der Verein 159 Bde. sozialwissenschaftlicher Arbeiten heraus.

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  34. Vgl. R. Singer, Ludwig Gall, in: Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung, Wien 1894, S. 147 ff. und K. G. Zinn, Staatstätigkeit und Multiplikator in den Schriften Ludwig Galls, in: Kyklos 1969, S. 719 ff. sowie die Auszüge aus den Schriften Galls bei Schraepler 1964a, S. 49 ff.

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  35. Vgl. dazu E. Kühl, Der erste preußische Kultusminister K. v. Altenstein, Diss., Köln 1924. Altenstein war 1808 bis 1810 preußischer Finanzminister, 1817 bis 1838 Kultusminister. Er hat neben der Gründung der Universität Bonn und dem Ausbau der Universitäten Berlin, Breslau und Halle das Verdienst, die Schulpflicht 1825 auf das gesamte Staatsgebiet ausgedehnt und das Volksschulwesen ausgebaut zu haben.

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  36. Vgl. dazu A. Bergengrün, Staatsminister August Freiherr von der Heydt, Leipzig 1908. Von der Heydt war 1849 bis 1862 Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

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  37. Vgl. dazu W. Trappe, Hans Hermann Freiherr von Berlepsch als Sozialpolitiker, Diss., Köln 1934. Berlepsch war 1890 bis 1896 preußischer Minister für Handel und Gewerbe.

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  38. Vgl. zu Bismarck aus den zahlreichen Biographien: E. Eyck, Bismarck. Leben und Werk, 3 Bde., Erlenbach — Zürich 1941 bis 1944; W. Mommsen, Bismarck. Ein politisches Lebensbild, München 1959 sowie H. Rothfels, Prinzipienfragen der Bismarck’schen Sozialpolitik, Königsberg 1929.

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  39. Vgl. dazu Th. Ramm, Wilhelm Weitling, in: HdSW 1961, Bd. 11, S. 603 f. und die dort an* gegebene Lit. sowie Brakelmann 1971, S. 53 ff.

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  40. Vgl. dazu Th. Zlocisti, Moses Heß. Der Vorkämpfer des Sozialismus und Zionismus, 1812 bis 1875, 2. Aufl., Berlin 1921 sowie Brakelmann 1971, S. 55.

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  41. Vgl. dazu G. Stavenhagen, Friedrich Engels, in: HdSW 1961, Bd. 3, S. 223 und die dort angegebene Lit.

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  42. Die erstmals 1845 in Leipzig veröffentlichte Ausgabe liegt auch als dtv-Taschenbuchtext vor: F. Engels, Die Lage der arbeitenden Klassen in England, hg. von W. Kumpmann, München 1973.

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  43. Vgl. dazu F. Engels/I. Fetscher/H. Peter, Marx, in: HdSW 1961, Bd. 7, S. 185 ff. und die dort angegebene Lit.

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  44. Vgl. zu den sozialen Bewegungen in Deutschland die Überblicksdarstellungen bei Herkner 1922, Bd. 2 sowie W. Hofmann 1979, Heimann 1980, S. 139 ff., Kocka 1983 und Herzig 1988.

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  45. Vgl. dazu Grebing 1979, S. 40 ff.; Brakelmann 1971, S. 84 ff. und S. 186 ff.

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  46. Vgl. zur Geschichte der SPD Grebing 1979.

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  47. Nach diesem Wahlrecht wurden die “Urwähler” innerhalb des Urwahlbezirks nach ihren direkten Staats-, Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- und Provinzialsteuern in drei Klassen so eingeteilt, daß jede Klasse ein Drittel der Gesamtsumme dieser Steuern, und zwar die erste die Höchst-, die letzte die Geringst- und die gar nicht Besteuerten umfaßt. Die in nicht geheimer (!) Wahl zu wählenden Wahlmänner wurden gleichmäßig auf die drei Klassen verteilt. 1849 waren die 3 260 703 Urwähler in Preußen wie folgt aufgeteilt: zur ersten Klasse gehörten 153 808 = 4,72 % der Wähler, zur zweiten Klasse 409 945 = 12,57 %, zur dritten Klasse 2 691 950 = 82,56 % der Wähler; vgl. dazu Furtwängler 1956, S. 47. 1903 konnte die SPD mit 18,79 % der Stimmen keinen Kandidaten ins Abgeordnetenhaus bringen, die Konservativen erreichten mit 19,39 % der Stimmen 32,28 % der Sitze; vgl. dazu Grebing 1979, S. 106.

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  48. In den beiden letzten Jahrzehnten des 19. Jh. wurden die überwiegend aus (häufig adeligen) Grundbesitzern und Beamten bestehenden Fraktionen im Reichstag und in den Landtagen durch Unternehmer ergänzt. In den Legislaturperioden 1890 bis 1906 lag der Anteil der Unternehmer an den Reichstagsmandaten zwischen 22,8 % (= 90 Mandate) und 27 % (= 107 Mandate). Nach der Jahrhundertwende ging der Unternehmeranteil im Reichstag, in den Landtagen und in den Gemeindeparlamenten stark zurück. 1912 bis 1918 belief sich der Unternehmeranteil im Reichstag nur noch auf 17,1 % (= 68 Mandate). Vgl. dazu Jaeger 1967 (1. Kap.: “Unternehmer im Parlament”).

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  49. Vgl. dazu E. Ritter 1954, Jostock o. J., Grebing 1966 und Rauscher/Roos 1977.

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  50. Vgl. zu Ketteier und Hitze S. 51 f.

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  51. Vgl. dazu Seiters 1965, S. 61 ff.

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  52. Hertling, seit 1882 Professor für Staatswissenschaften in München, war ab 1876 Referent der Zentrumspartei für die soziale Frage im Reichstag, 1909 bis 1912 Fraktionsvorsitzender des Zentrums, 1912 bis 1917 Bayerischer Ministerpräsident und 1917 bis 1918 Reichskanzler und Preußischer Ministerpräsident. Er war außerdem Mitbegründer und erster Präsident der “Görres-Gesellschaft zur Pflege der katholischen Wissenschaft”. Vgl. dazu E. Deuerlein, Hertling, Georg Friedrich Graf v., in: Neue deutsche Biographie, Bd. 8, Berlin 1969, S. 702 ff.

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  53. Vgl. zur katholischen Soziallehre Nell-Breuning 1985 und Rauscher 1988a.

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  54. Vgl. dazu Grebing 1979, S. 76 ff. und E. Ritter 1954, S. 108 ff.

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  55. Vgl. zu Wichern und Huber S. 47, zu Todt Brakelmann 1971, S. 250 ff., zu Stöcker ebenfalls Brakelmann 1971, S. 162 ff.

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  56. Die Gründe dafür machen die Einleitungssätze des Parteiprogramms erkennbar: “Die christlich-soziale Arbeiterpartei steht auf dem Boden des christlichen Glaubens und der Liebe zu König und Vaterland. Sie verwirft die gegenwärtige Sozialdemokratie als unpraktisch, unchristlich und unpatriotisch. Sie erstrebt eine friedliche Organisation der Arbeiter, um in Gemeinschaft mit den anderen Faktoren des Staatslebens die notwendigen praktischen Erfolge anzubahnen. Sie verfolgt als Ziel die Verringerung der Kluft zwischen reich und arm und die Herbeiführung einer größeren ökonomischen Sicherheit”. Zitiert nach Brakelmann 1971, S. 167.

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  57. Vgl. dazu Kretschmar 1972. Teilnehmer an den Kongressen waren u.a. Hans Freiherr von Berlepsch, Bernhard Harms, Arthur Graf von Posadowsky. Eine führende Rolle im Kon-greß spielten u.a. Adolf Damaschke, Theodor Heuß, Ludwig Heyde, Hans Luther, Friedrich Naumann, Gustav Schmoller, Ernst Troeltsch, Adolph Wagner, Max Weber und Leopold von Wiese.

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  58. Vgl. zu Naumann Brakelmann 1971, S. 175 ff. und Th. Heuß, Friedrich Naumann. Der Mann, das Werk, die Zeit, Berlin 1937.

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  59. Vgl. dazu F. Oppenheimer, Großgrundeigentum und soziale Frage, Jena 1898 sowie E. Preiser, Oppenheimer, Franz, in: HdSW, Bd. 8, S. 102 ff.

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  60. Vgl. zu den Gewerkschaften Limmer 1988; Borsdorf 1987; Niedenhoff/Pege 1990; Hemmer/Schmitz 1990.

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  61. § 152 GewO lautete: “Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Gewerbetreibende, gewerbliche Gehilfen, Gesellen oder Fabrikarbeiter wegen Verabredungen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbes. mittels Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter, werden aufgehoben. Jedem Teilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereinigungen und Verabredungen frei, und es findet aus letzterem weder Klage noch Einrede statt.”

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  62. Halbherzig war die Anerkennung, weil § 153 zwar eine Strafe für den Fall vorsah, daß jemand einen anderen nötigte, sich einer Koalition anzuschließen oder ihn hindern wollte, von einer Koalition zurückzutreten, nicht aber andererseits auch die Verhinderung des Beitritts zu einer Koalition oder die Nötigung, aus einer Koalition auszutreten, unter Strafe stellte. § 153 lautete: “Wer andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrenverletzung oder durch Verrufserklärung bestimmt oder zu bestimmen versucht, an solchen Verabredungen (§ 152) teilzunehmen, oder ihnen Folge zu leisten, oder andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem Allgemeinen Strafgesetz nicht eine härtere Strafe eintritt.”

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  63. Vgl. zur Entwicklung der Koalitionsfreiheit Hueck/Nipperdey 1967; Ritscher 1917; Volkmann 1968, S. 142 bis 177; Hentschel 1983, S. 31 bis 42.

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  64. Das Sozialistengesetz galt zwar nicht unmittelbar für Gewerkschaften, aber das preußische Obertribunalgericht hatte Gewerkschaften in die Kategorie politischer Vereine eingeordnet. Die Zentralverbände wurden daher aufgelöst, ihre Zeitungen verboten. Vgl. dazu Furtwängler 1956, S. 15. Daß die sozialistischen Gewerkschaften durch das Sozialistengesetz betroffen wurden, war allein schon eine Folge der Tatsache, daß viele Führungspersönlichkeiten der Partei auch Gewerkschaftsmitglieder mit führenden Funktionen waren.

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  65. Vgl. dazu Brakelmann 1971, S. 100 sowie den Versuch, die gewerkschaftliche Wirksamkeit durch die sogenannte “Zuchthausvorlage” zu beschneiden. Ein Gesetzentwurf der Reichsregierung vom 26. Mai 1899 hatte den von Wilhelm II. angekündigten Zweck, jeden “er möge sein, was er will und heißen, wie er will, der einen deutschen Arbeiter, der willig wäre, seine Arbeit zu vollführen, daran zu verhindern versucht oder gar zu einem Streik anreizt”, mit Zuchthaus bis zu drei Jahren, im Falle der Rädelsführerschaft sogar mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Der Reichstag hat die Vorlage abgelehnt. Vgl. dazu Herkner 1922, Bd. 2, S. 228 f.

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  66. In der turbulenten Umbruchzeit des Jahres 1918 schlossen die Spitzenverbände der Arbeitgeber und der Gewerkschaften am 15. Nov. 1918 ein Abkommen, in dem sie sich zu einer “Zentralarbeitsgemeinschaft” zusammenschlossen. Dieser Zentralarbeitsgemeinschaft und damit auch den Gewerkschaften ist es zu verdanken, daß die Revolution im Deutschen Reich die Grundlagen der Wirtschaft und die Grundlagen der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung nicht zerstörte.

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  67. Die Selbsthilfemaßnahmen der Gewerkschaften umfaßten vor allem folgende Leistungen für ihre Mitglieder:

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  68. die Zahlung von Reisegeld und Umzugsunterstützung, wenn eine Reise oder Übersiedlung durch Arbeitslosigkeit, Streik oder Maßregelung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber verursacht war;

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  69. die Zahlung von Erwerbslosenunterstützung, die in der Regel vom achten Tag der Arbeitslosigkeit an unter der Voraussetzung der Arbeitswilligkeit gewährt wurde;

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  70. die Zahlung von Krankenbeihilfen und von Sterbegeld;

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  71. Unterstützung bei von den Gewerkschaften anerkannten Arbeitsniederlegungen und bei Aussperrungen sowie Bezahlung von Gemaßregelten-Unterstützung;

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  72. die Gewährung von unentgeltlichem Rechtsschutz;

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  73. die unentgeltliche Gewährung von Bildungsmitteln und Bildungsmöglichkeiten.

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  74. Vgl. dazu die folgende allgemeinere Genossenschaftsliteratur: G. Albrecht, Die soziale Funktion des Genossenschaftswesens, Berlin 1965; R. Deumer, Das deutsche Genossenschaftswesen, 2 Bde., 2. Aufl., Berlin/Leipzig 1926/27; H. Faust, Geschichte der Genossenschaftsbewegung, 2. Aufl., Frankfurt/M. 1965; ders., Genossenschaftswesen, Stuttgart/Düsseldorf 1969; H. Fleissner, Genossenschaften und Arbeiterbewegung, 2. Aufl., Jena 1924; E. Grünfeld/K. Hildebrand, Genossenschaftswesen. Seine Geschichte, volkswirtschaftliche Bedeutung und Betriebswirtschaftslehre, Berlin/Wien 1929; R. Schultz/ J. Zerche, Genossenschaftslehre, 2. Aufl., Berlin 1982; W. Wygodzinski/V.F. Totomianz, Genossenschaftswesen, Tübingen 1927.

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  75. Schulze-Delitzsch hatte sich als Abgeordneter der Preußischen Nationalversammlung seit 1848 auf Handwerker- und Arbeiterfragen spezialisiert. Er gründete 1849 in Delitzsch außer einer Kranken- und Sterbekasse eine Assoziation der Schuhmacher und der Tischler als Rohstoffbezugs-”Assoziationen” und 1856 einen “Vorschußverein”, die erste Kreditgenossenschaft auf deutschem Boden. Vgl. zu Schulze-Delitzsch: Th. Heuß, Schulze-Delitzsch, Leistung und Vermächtnis, Wiesbaden 1948 sowie ders., Schulze-Delitzsch, in: HdSW 1956, Bd. 9, S. 149 f.

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  76. Raiffeisen ist der Begründer der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften und hat, ähnlich wie Schulze-Delitzsch, Kreditgenossenschaften initiiert. Vgl. zu Raiffeisen: Th. Sonnemann, Raiffeisen, Friedrich Wilhelm, in: HdSW 1964, Bd. 8, S. 668 ff. In der Generalversammlung der eingetragenen Genossenschaft gilt das Prinzip “Ein Mann — Eine Stimme”, d.h. daß ein Mitglied unabhängig von der wirtschaftlichen Größe seines Betriebes eine Stimme hat.

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  77. Vgl. zu den Konsumgenossenschaften R. Wilbrandt, Konsumgenossenschaften, Stuttgart 1922 und O. Totomianz, Theorie, Geschichte und Praxis der Konsumentenorganisation, Berlin 1914.

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  78. Vgl. dazu die Kritik der Produktivgenossenschaft durch F. Oppenheimer, Theorie der reinen und politischen Ökonomie, 2 Halbbde., 5. Aufl., Jena 1924, S. 953 f. sowie Fr.W. König, Die gewerblichen Produktivgenossenschaften in Deutschland, Gießen 1924.

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Lampert, H. (1991). Triebkräfte der sozialen und sozialpolitischen Entwicklung. In: Lehrbuch der Sozialpolitik. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-08341-3_3

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