Zusammenfassung
In der Einführung wurden die Aufgaben der Wissenschaft von der Sozialpolitik bereits dargestellt. In diesem Kapitel sollen aus diesem Aufgabenkomplex zwei Fragestellungen herausgegriffen und mit Hilfe der theoretischen Analyse zu beantworten versucht werden:2
-
1.
wodurch wurde und wird Sozialpolitik notwendig (Theorie der Entstehungsbedingungen staatlicher Sozialpolitik);
-
2.
wodurch wird die Entwicklung der Sozialpolitik in einer Gesellschaft bestimmt (Theorie der Entwicklungsbedingungen).
Eine ausführliche Darstellung dieser Theorie findet sich bei Lampert 1990b, S. 9 ff.
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Literatur
Zwei weitere zentrale Fragestellungen, nämlich die Frage nach den Wirkungen der Sozialpolitik und nach den Grenzen der Sozialpolitik werden an anderen Stellen aufgegriffen (S. 288 ff. und S. 429 ff. bzw. S. 444 ff.).
Vgl. dazu und zur Widerlegung der Auffassung von der Theoriearmut der wissenschaftlichen Sozialpolitik die ausführlichere Darstellung bei LamperUBossert 1987 und Lampert 1990b, S. 14 ff.
Zu den Leistungen und Grenzen einer “ökonomischen Theorie der Sozialpolitik” vgl. Lampert 1992d. Vgl. dazu den Nachweis bei Lampert/Bossert 1987, S. 117 ff. und Lampert 1990b, S. 43 ff.
Vgl. dazu Flora/Alber 1984, S. 37 ff., insbes. S. 38, die in ihrer Theorie wohlfahrtsstaatlicher Entwicklung auf Durkheim zurückgreifen. In Europa lag nach Wolfram Fischer eine wirtschaftliche Grundbedingung für die Entstehung der neuzeitlichen Sozialpolitik in der Ablösung der agrarischkleingewerblich-hausindustriellen Produktionsweise durch die industriell-groBbetrieblich bestimmte Wirtschaft. W. Fischer 1979, S. 91 ff., insbes. S. 101.
Vgl. dazu auch Bethusy-Huc 1976, S. 287 f., die darauf verweist, daB die Funktionäre des sozialen Sicherungsapparates aus Gründen der Machtausweitung an zunehmender Befriedigung des Bedürfnisses der Primärgruppen nach Sicherheit und steigender Abhängigkeit ihrer Mitglieder von den Bindungen an diesen Apparat interessiert sind.
Vgl. dazu Lampert/Bossert 1987, S. 117 ff. Vgl. auch den Überblick über ökonomische Begründungen für staatliche Sozialpolitik in Rolf/Spahn/Wagner 1988, S. 21 ff. sowie weitere Beiträge in diesem Sammelband.
Eine Auflistung sozialpolitischer Bedarfe unter dem Aspekt sozialer Sicherheit für verschiedene Generationen (ältere, mittlere, junge, ungeborene) findet sich bei Hauser 1988, S. 147 ff.
Vgl. dazu Winterstein 1977, S. 300 sowie Kapp 1958, S. 41 ff. und S. 141 ff.
Vgl. dazu Weisser 1956, S. 396 ff. sowie Schönbäck 1988, S. 45 ff.
Vgl. dazu Briefs 1926, S. 200 ff. und Kapp 1958, S. 141 ff.; Heimann 1980, S. 127 ff.; Kleinhenz 1979a, S. 8 ff.
Vgl. dazu Briefs 1926, S. 145 1.; v. Nell-Breuning 1968b; Schreiber 1961, S. 601.
Vgl. etwa Mackenroth 1952, S. 56 ff. sowie Wingen 1986.
Vgl. zur (nicht rein marktmäßigen) Versicherbarkeit von Risiken Schmähl 1985; Eisen 1988, S. 117 ff.; Berthold 1988, S. 339 ff.
So auch Watrin 1977, S. 963 ff., insbes. S. 973: “Aus vertragstheoretischer Sicht kann der Staat mithin als eine Einrichtung aufgefaßt werden, deren sich die Beteiligten bedienen, um jene Güter zu erstellen, die sie zwar wünschen, deren Erzeugung über die spontanen Kräfte des Marktes jedoch aus ökonomischen oder politischen Gründen nicht stattfindet oder unmöglich ist”. Allerdings ist mit diesem vertragstheoretischen Aspekt nur die Notwendigkeit der Deckung eines Mindestbedarfs an sozialer Sicherheit zur Sicherung der Existenz der Gesellschaft erklärbar.
Vgl. dazu die Arbeit von Higgins 1981, Kap. 5–7. Zum ethischen Gehalt der Sozialen Marktwirtschaft vgl. Gutmann 1989.
Für die Entstehung der neuzeitlichen Sozialpolitik in Europa spielte - wie empirische Untersuchungen vielfaltig belegen - die soziale Bewegung, vor allem die Arbeiterbewegung, eine herausragende Rolle. Vgl. dazu S. 51 ff. und die dort angegebene Lit.
Vgl. dazu Flora/Alber 1984, S. 43 f. sowie Hockerts 1983, S. 141 ff., insbes. S. 153.
Vgl. dazu Wilensky 1981, S. 185 ff., insbes. S. 189 ff., der die Wohlfahrtsstaaten nach korporatistischen Demokratien (z. B. Niederlande, Schweden, Bundesrepublik), Korporatismus ohne volle Partizipation der Arbeitnehmer (Japan, Frankreich) und Ländern mit schwach ausgeprägtem Korporatismus (USA, Canada) einteilt und mit abnehmender korporatistischer Ausprägung abnehmenden sozialpolitischen Konsens konstatiert.
Z. B. stellten Flora/Alber 1984, S. 43 fest, daß Länder mit starken protestantischen Staatskirchen sich früher fiür die öffentliche Wohlfahrt verantwortlich fühlten als religiös gemischte und katholische Länder, in denen private Wohltätigkeit und das Subsidiaritätsprinzip Tradition haben.
Paradebeispiel für eine außerordentlich hohe sozialpolitische Problemlösungsfähigkeit aufgrund natürlicher Ressourcen sind die erdölfördernden arabischen Staaten in den 70er und 80er Jahren.
Vgl. dazu den Überblick über zahlreiche einschlägige empirische Untersuchungen bei Alber 1979, S. 123 ff., der zeigt, daB ein positiver Zusammenhang zwischen Sozialprodukt und Sozialleistungsquote besteht, wenngleich bei geringen Unterschieden im Entwicklungsniveau der Länder keine deutliche Tendenz besteht, daß reichere Länder einen größeren Teil des Sozialproduktes für soziale Zwecke aufwenden als weniger reiche. Aber angesichts der Vielzahl der die Sozialpolitik beeinflussenden Determinanten ist dies nicht überraschend, sondern zu erwarten.
Vgl. dazu den Überblick über Wirkungen des Systems sozialer Sicherung S. 288 ff.
Vgl. dazu Thiemeyer 1975b, S. 540 ff.; Hayek 1971, S. 46 f. und Lampert 1984c, S. 52 ff.
Vgl. dazu die empirische Überprüfung der einschlägigen Theorie von Stein Rokkan bei Flora/Alber 1984 S. 37 ff. sowie Widmaier 1976, S. 66 ff.
Vgl. dazu Flora/Alber 1984, S. 47 und Hockerts 1980, S. 153 f.
Vgl. dazu die Bürokratietypologie bei Downs 1968 sowie Jackson 1982; Leuenberg/Ruffmann 1977; Roppel 1979.
Vgl. zu den Wirkungen der zuletzt genannten Bürokratieeigenschaften v. Bethusy-Huc 1976, S. 256 ff.
Es gibt zahlreiche Beispiele aus der deutschen Sozialpolitikgeschichte, die belegen, daß die Ministerialbürokratie innovative Anstöße gab. Vgl. dazu S. 49 f. und die dort zitierte Literatur.
Ein Beispiel fir die Wirksamkeit dieser Determinante ist der Einfluß der wohlfahrtsstaatlich-patriarchalischen Tradition des Absolutismus in Deutschland schon vor Einfihrung des sozialstaatlich orientierten Verfassungsstaates. Vgl. dazu Grimm 1983, S. 41 ff., insbes. S. 53.
Vgl. dazu Bellah u. a. 1987 sowie Döring/Hauser 1989.
Diesem Fall entspricht die Hypothese 3 von Flora/Alber 1984, S. 47, die besagt: Massendemokratien entwickeln umfassende, differenzierte und zentralisierte Wohlfahrtssysteme, die auf sozialen Grundrechten und Zwangsmitgliedschaften beruhen. Ursachen dafür sind die im Vergleich zu Monarchien und bürgerlichen Demokratien entwickelteren Arbeitnehmerorganisationen sowie der Wettbewerb der Parteien um Stimmen. Innerhalb der Massendemokratien können sich aufgrund unterschiedlicher Parteiensysteme und aufgrund von Unterschieden in den Bürokratien beachtliche Unterschiede der Sozialpolitik ergeben.
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Lampert, H. (1998). Grundzüge einer Theorie staatlicher Sozialpolitik. In: Lehrbuch der Sozialpolitik. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-08338-3_6
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