Zusammenfassung
Die zunehmende Verlagerung der Lebensmittelherstellung in die industrielle Fertigung hat vermehrt die Zulassung chemischer Verbindungen notwendig gemacht, die Erzeugung und Haltbarmachung der Lebensmittel unterstützen. Bezeichnete man solche Verbindungen früher als „fremde Stoffe“, da sie im natürlichen Lebensmittel oder seinen Rohstoffen nicht vorkommen, so wurde mit dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz vom 15.8.1974 (LMBG) der Begriff der „Zusatzstoffe“ eingeführt, womit man sich der internationalen Bezeichnung (food additives) angepaßt hat. Es handelt sich also um Verbindungen, die dem Lebensmittel zur Erzielung chemischer, physikalischer oder auch physiologischer Effekte zugemischt werden. Zusatzstoffe werden also benötigt, um Struktur, Geschmack, Farbe, chemische und mikrobiologische Haltbarkeit verarbeiteter Lebensmittel, also ihren Gebrauchs- und Nährwert zu regulieren bzw. zu stabilisieren sowie die störungsfreie Produktion der Lebensmittel sicherzustellen. Dies können synthetische Stoffe sein, teils sind es auch natürliche Stoffe, die aus dem einen Lebensmittel isoliert und einem anderen Lebensmittel als Wirkstoff zugesetzt werden.
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Baltes, W. (2000). Zusatzstoffe im Lebensmittelverkehr. In: Lebensmittelchemie. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-08281-2_10
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