Zusammenfassung
Das Gerätesicherheitsgesetz darf als das erste Technikgesetz bezeichnet werden, welches in Deutschland Geltung erlangte. Dass es Technikprobleme regelt, zeigt schon sein offizieller Name: Gesetz über technische Arbeitsmittel; dieser Name ist im allgemeinen Sprachgebrauch freilich der genannten Kurzbezeichnung gewichen; früher war noch die Bezeichnung Maschinenschutzgesetz üblich. Es enthält zentrale Regelungen über das technische Sicherheitsrecht.1 Das Gesetz normierte ursprünglich Anforderungen an technische Geräte und technische Anlagen, die bei deren Inverkehrbringen erfüllt sein müssen. Sein Geltungsbereich ist heute jedoch viel weiter als bei seinem Inkrafttreten: Es erfasst z.B. Haushaltsgeräte und Spielgeräte. Das Gesetz regelt heute den Arbeitsschutz und den Verbraucherschutz beim Umgang mit Geräten. Es ist von enormer praktischer Bedeutung, weil mit seiner Hilfe Warenflüsse riesigen Umfangs rechtlich gesteuert werden.2
Bei der Materialbeschaffung und dem Korrekturlesen haben mir Anke Rostankowski und Friederike Schäffler sehr geholfen. Ich danke ihnen sehr.
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Literatur
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Peine, FJ. (2003). Gerätesicherheitsrecht. In: Schulte, M. (eds) Handbuch des Technikrechts. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft Abteilung Rechtswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-07707-8_11
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