Zusammenfassung
Das Mitführen eines sogenannten Behandlungsausweises hat sich vielfach als sinnvoll erwiesen, da insbesondere in Notfällen eine Legitimation des Patienten notwendig sein kann. Auf dem Ausweis ist die jeweils eingenommene Tagesmenge und die Anschrift des substituierenden Arztes vermerkt. Für Rückfragen durch behandelnde Kollegen ist es dem Patienten über diesen Ausweis möglich, eine erste Information beizutragen. Selbstverständlich ermöglicht der Ausweis nicht den Bezug von Methadon/L-Polamidon (→ Levomethadon) außerhalb der jeweiligen Vergabestelle. Andererseits lehnen nicht wenige Patienten einen solchen Ausweis ab, da er sie gerade als „Substituierte“ erkennbar werden läßt und sie eher Nachteile bei Überprüfungen durch die Polizei fürchten. Eine einheitliche Regelung ist hier nicht notwendig und ein Erzwingen des Behandlungsausweises entspricht nicht einer einvernehmlichen Regelung.
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Gastpar, M., Heinz, W., Poehlke, T., Raschke, P. (1998). Substitutionsausweis. In: Glossar: Substitutionstherapie bei Drogenabhängigkeit. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-07502-9_75
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