Zusammenfassung
Eine Drogenpolitik bildete sich erst zum Ende der 60er Jahre heraus, als der Konsum illegaler Substanzen im Zusammenhang mit der Studentenbewegung zu einem gesellschaftspolitischen Problem erklärt wurde. Das zu Beginn der 70er Jahre verabschiedete Betäubungsmittelgesetz (→ BtMG) war die unmittelbare Reaktion auf den sich ausbreitenden Gebrauch von „Rauschgift“ unter Jugendlichen. Das damals beschlossene BtMG enthält die bis heute geltenden strafrechtlichen Grundlagen der bundesdeutschen Drogenpolitik, die zudem auf den Säulen Prävention und Therapie beruht. Das Ziel war dabei die Abstinenz von allen Drogen, die bei der Allgemeinbevölkerung mit der „Generalprävention durch Strafandrohung“ erreicht und bei schon abhängig gewordenen Personen mit der stationären Langzeittherapie wiederhergestellt werden sollte. Die drogenfreie Gesellschaft war das Leitbild und das Abstinenzparadigma der Grundsatz der Hilfe.
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Gastpar, M., Heinz, W., Poehlke, T., Raschke, P. (1998). Drogenpolitik. In: Glossar: Substitutionstherapie bei Drogenabhängigkeit. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-07502-9_34
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