Zusammenfassung
Am 25. Oktober 1994 wurde das neue Markengesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Markengesetz ist das Resultat, das der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften am 21. Dezember 1988 durch Verabschiedung der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken erreicht hat. Das 165 Paragraphen umfassende Markengesetz löst das 36 Paragraphen umfassende Warenzeichengesetz ab, das am 30. Mai 1874 eingeführt und 1992 das letzte Mal geändert wurde. Mit dieser umfangreichen Reform wurde nicht nur die Anpassung an die EG-Richtlinie vollzogen, sondern auch darüber hinausgehende Regelungen getroffen. Dazu gehört die einheitliche Verwendung des Begriffs der Marke, die Einbeziehung geographischer Herkunftsangaben, geschäftlicher Bezeichnungen (vormals über den jetzt abgeschafften § 16 UWG geschützt) und der IR-Marken in das Markengesetz. Weiterhin ist die Schwelle für das Vorliegen ausreichender Unterscheidungskraft herabgesetzt und der Schutz der bekannten Marke festgeschrieben worden. Die Regelungen der Kollisionstatbestände sowie der durch Eintragung und durch Benutzung entstandenen Marken wurden erneuert. Letztlich waren umfassende Verfahrensänderungen Inhalt der Reform.
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Ensthaler, J. (2003). Markenrecht. In: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-07489-3_7
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