Zusammenfassung
In der sächsischen Stadt L besteht ein Moscheeverein e.V., der sich religiösen Aktivitäten, insbesondere der Pflege der islamischen Religion und Weltanschauung, widmet und eine, in einem gemieteten Haus eingerichtete Moschee betreibt. Die Vereinsziele sind in der Satzung folgendermaßen niedergelegt:
„Der islamische Verein in L hat die Aufgabe, allen in L lebenden Muslimen, die den Koran und die Sunna des Propheten Mohammed als gemeinsame Grundlage des Islam anerkennen, ihr religiöses Leben in der deutschen Gesellschaft zu ermöglichen und die Beziehungen zu den Andersdenkenden herzustellen und zu verbessern, um ein friedliches Zusammenleben aller Menschen in unserer Zeit zu fördern. Zu den Aufgaben des Vereins in L gehören insbesondere: (...) Das Wissen über den Islam zu vertiefen und zu verbreiten; (...) auf die gesellschaftlichen Gruppen der Stadt L einzuwirken, so dass im Zuge der Integration hier lebenden Muslime auch ihre Gleichstellung tatsächlich erfolgt; (...) Errichtung von Gebetsräumen und Moscheen für die Betreuung der Muslime in L und auch als Stätten der Begegnung mit den Andersdenkenden; (...) oberstes Ziel ist die Erreichung der religiösen Gleichstellung der Weltreligion Islam mit den anderen Religionen (...).“
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Šarčević, E. (2004). Muezzinruf. In: Fallsammlung zum Staatsrecht. Juristische ExamensKlausuren. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-07185-4_3
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