Zusammenfassung
Der am 11. Februar 1982 geborene Thomas wurde im November 1999 wegen eines im August 1999 begangenen schweren Raubes zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nach Verbüßung von zwei Jahren in der Jugendstrafanstalt erfolgte im November 2001 die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung. Thomas zog nach seiner Entlassung zu seinen Eltern. Zudem hatte er weiterhin Kontakt zu seiner Freundin Franziska, die während der Haftzeit mit ihm in regelmäßigem Briefkontakt stand, ihn so oft wie möglich besuchte und ihn bei Hafturlauben bei sich aufnahm. Aus der Verbindung des Thomas mit Franziska war ein Kind hervorgegangen, um das sich der arbeitslose Thomas intensiv kümmerte, während Franziska einer Halbtagsarbeit nachging.
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Laubenthal, K. (2002). Bankräuber mit Vaterpflichten. In: Fallsammlung zur Wahlfachgruppe Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Juristische ExamensKlausuren. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-07183-0_5
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