Zusammenfassung
Geht man von der Idealvorstellung vollkommener Märkte aus, wie wir sie im letzten Kapitel beschrieben haben, dann gibt es natürlich aus ökonomischer Sicht keine Begründung für eine Betätigung des Staates, die über die Setzung des rechtlichen Rahmens und die damit verbundenen Verwaltungsdienste hinausginge. Dann hätte man es mit einem sogenannten „Nachtwächterstaat“ zu tun, der lediglich die Vertragsfreiheit und die Eigentumsrechte seiner Bürger zu schützen hat. In der Realität jedoch sind solche Idealmärkte, wie wir im letzten Kapitel auch schon anklingen ließen, fast nirgendwo anzutreffen, wenngleich man zweifelsohne einräumen muß, daß der Preismechanismus, selbst dann, durchaus für eine vergleichsweise effiziente Produktion und Distribution der Güter zu sorgen vermag. Andererseits darf man natürlich nicht von vornherein ausschließen, daß das freie Spiel der Marktkräfte (Prinzip des „laissez-faire“) auch in die Irre führen kann, nämlich immer dann, wenn im Marktmechanismus Mängel auftreten, die verhindern, daß ein Pareto-optimaler Zustand erreicht wird.
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© 1992 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Hanusch, H., Kuhn, T. (1992). Der Staat in einer marktwirtschaftlichen Ordnung. In: Hanusch, H., Kuhn, T. (eds) Einführung in die Volkswirtschaftslehre. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-06891-5_5
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