Zusammenfassung
So einfach es auch ist, einen Artikel auf der eBay-Website als Angebot einzustellen, so schwierig können mitunter die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen sein. So stellt sich für Verkäufer immer wieder eine Reihe von Fragen:
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Wann ist man eigentlich als Unternehmer tätig?
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Ist eine gewerbliche Tätigkeit offen zu legen?
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Was darf in die Artikelbeschreibung geschrieben werden und was nicht?
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Worüber und wie muss man seine Kunden informieren?
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Darf man fremde Logos und Bilder ohne weiteres verwenden?
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Warum werden bestimmte Angebote von eBay gelöscht?
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Kann vom eigenen Lieferanten Ersatz für „schlechte“ Ware verlangt werden?
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Schlömer, U., Dittrich, J. (2004). Artikel über eBay verkaufen. In: eBay & Recht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-06808-3_5
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