Zusammenfassung
Der Student A studiert Jura in Passau. Da er sich überlegt, den Studienort nach dem vierten Semester zu wechseln, schaut er sich in den Semesterferien verschiedene deutsche Städte an. In Köln geht er in das Paeffgen-Brauhaus, das ihm ein Bekannter empfohlen hat. Auf seinem Tisch befindet sich ein kleines Schild, auf dem unter der Überschrift „Kleine Kölsche Spezialitäten“ unter anderem zu lesen ist: „Halver Hahn: € 3,20“. 0.00 um ein halbes Hähnchen handelt und denkt sich, dass ein halbes Hähnchen nach der Besichtigung der Stadt genau das Richtige für ihn ist. Daher bestellt er beim Köbes (Kellner) K, der Inhaber des Brauhauses ist, ein Kölsch und einen „Halven Hahn“. A staunt nicht schlecht, als der Köbes ihm ein Röggelchen (Roggenbrötchen) mit Käse bringt. A meint, er habe kein Käsebrötchen, sondern ein halbes Hähnchen bestellen wollen. Er möge gar keinen Käse und wolle daher das Käsebrötchen auch nicht haben. Daraufhin erwidert K kopfschüttelnd, es sei doch wohl sonnenklar, dass ein „Halver Hahn“ ein Röggelchen mit Käse sei.
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Eltzschig, J., Wenzel, J. (2004). Fall 10. In: Die Anfängerklausur im BGB. Tutorium Jura. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-06620-1_10
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