Der GmbH-Gesellschafter pp 111-210 | Cite as
Rechte und Pflichten des GmbH-Gesellschafters
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Zusammenfassung
Die GmbH ist ein körperschaftlicher Verband. Dies setzt eine mitgliedschaftliche Organisation voraus. Das einzelne Mitglied der Körperschaft ‚GmbH‘ bezeichnet das Gesetz als Gesellschafter. Die Mitgliedschaft wird durch den sog. Geschäftsanteil vermittelt. Der Geschäftsanteil umfasst die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des jeweiligen Gesellschafters. Gesellschafter ist also derjenige, der Inhaber des Geschäftsanteils ist. Die Rechte und Pflichten des Gesellschafters aus dem Geschäftsanteil können prinzipiell nicht vom Geschäftsanteil abgespalten werden (sog. Abspaltungsverbot).
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Literatur
- 135.Dies ist umstritten, siehe Roth/Altmeppen, § 46 Rdnr. B. Probleme stellen sich dann, wenn inhaltlich mehrere Beschlüsse möglich sind; siehe auch Gutbrod,GmbHR 1995, 551, 557.Google Scholar
- 161.BGH, ZIP 1998, 1269, 1271; Rowedder/Schmidt-Leithof, § 50 Rdnr. 12; ausführlich Scholz/Schmidt, § 50 Rdnr. 34 mit Differenzierungen, welcher Einberufungsmangel eine Nichtigkeit und welcher eine Anfechtbarkeit nach sich zieht.Google Scholar
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