Zusammenfassung
Der Satz „Not kennt kein Gebot“ trifft als solcher nicht auf den medizinischen Notfall zu. Vielmehr bedürfen die Fragen der Behandlungspflicht, der Herabsetzung von Sorgfaltsanforderungen, der Einschränkung oder des Verzichts auf Aufklärung und Einwilligung, die Prioritäten bei der Notfallbehandlung und die Vorbereitung auf die Notlage der Erörterung. Da diese im Inland bisher nur in geringem Maße stattfindet, ist vermehrt auf ausländische Quellen zurückzugreifen. Der Notfall hat in allen Varianten die gleiche Regelung zur Folge: Aus situativen Gründen sind die strengen Pflichten des Normalfalls deutlich herabgesetzt.1 Eine umfassende und auf alle Erscheinungsformen zutreffende Definition des Notfalls ist bislang noch nicht gegeben worden. Jedenfalls wird er durch die Elemente der Überraschung, der Plötzlichkeit, des Unvorbereitetseins und der Unvorhersehbarkeit gekennzeichnet. Die Unvorhersehbarkeit bezieht sich auf den konkreten Notfall. Dabei kommt es nicht darauf an, daß der Arzt die Notlage nicht vorhergesehen hatte, sondern es ist entscheidend, daß er ihn nach den Erwartungen seines Berufsstandes vorhersehen mußte. Bestimmend sind also die Umstände und Erwartungen in der konkreten Situation. So stellt eine Herzattacke im Stuhl des Zahnarztes einen Notfall dar, nicht jedoch in der Kardiologie oder einer Intensivstation. Weiterhin ist es wesentlich, in sachlicher Hinsicht zwischen primärem und sekundärem Notfall zu unterscheiden. Primär ist der Notfall dann, wenn sich der Patient noch nicht in der Behandlung des Arztes oder in der Klinik befindet. Von einer sekundären Notlage spricht man, wenn eine solche unvorhersehbare Überraschungssituation während einer Behandlung eintritt2, etwa wenn es notwendig ist, die Operation zu erweitern. Beim primären Notfall kann schon die Behandlungspflicht fraglich sein.
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Neuere Literatur
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Deutsch, E. (1983). Extremsituationen: Notfall, Intensivmedizin, Sterbehilfe, Todeszeitpunkt, Sektion. In: Arztrecht und Arzneimittelrecht. Recht und Medizin. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-05845-9_12
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