Zusammenfassung
Bereits im Vorfeld eines Arbeitsvertrags, noch bevor überhaupt feststeht, ob sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig werden, haben die Beteiligten eine Reihe von Rechten und Pflichten zu beachten. Diese vorvertragliche Rechtsbeziehung beginnt schon mit der Bewerbung. Sie betrifft insbesondere das Einstellungsgespräch und endet entweder mit dem Abschluß des Arbeitsvertrags oder mit der endgültigen Absage des Arbeitgebers oder des Bewerbers. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist gleichermaßen wichtig, sich in diesem Bereich richtig zu verhalten und seine Rechte zu kennen. Wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, können Fehler bei der Anbahnung zu einer Auflösung des Vertrags führen. Kommt es andererseits nicht zu einem Vertragsschluß, kann der Bewerber möglicherweise trotzdem Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen.
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Kreutzer, K. (1997). Der Arbeitsvertrag. In: Arbeitsrecht. Recht — schnell erfaßt. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-05823-7_2
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