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Arbeitsrecht pp 370–401Cite as

Arbeitskämpfe

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Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPÄDIE,volume 31))

Zusammenfassung

I. Begrifflich sind Arbeitskämpfe in ihren beiden Hauptformen des Streiks und der Aussperrung4) feindliche Maßnahmen zwischen Arbeitgeberschaft und Arbeitnehmerschaft zum Zweck der Erkämpfung günstigerer Arbeitsbedingungen, als sie von der Gegenseite freiwillig zugestanden werden. Arbeitskämpfe sind daher Arbeitsstreitigkeiten, die hinsichtlich des Kampfgegenstandes (A), der Kampfparteien (B) und des Kampfzieles (C) den Schlichtungsstreitigkeiten entsprechen, sie unterscheiden sich aber von ihnen durch die andere Art der Kampfmittel (D): A. Kampf gegenstand sind auch bei den Arbeitskämpfen ausschließlich Gesamtstreitigkeiten (S.350), also nicht Streitigkeiten aus bestehendem Recht, sondern Streitigkeiten um den neuen Abschluß von Gesamtvereinbarungen, vor allem von Tarifverträgen. Einzelstreitigkeiten zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern aus dem Einzelarbeitsverhältnis können dagegen niemals den Gegenstand eines (legalen) Arbeitskampfes bilden. Soweit sich eine organisierte Mehrheit von Arbeitnehmern vielmehr mit strittigen Forderungen einzelner Arbeitnehmer „solidarisch erklärt“, und zu ihrer Durchsetzung Kampfmittel anwendet („Solidaritätsstreik“), handelt es sich nunmehr in der Regel um eine Streitsache von grundsätzlicher Bedeutung, die mindestens nach dem Willen der einen Partei einer Regelung durch Gesamtvereinbarung zugeführt werden soll und demgemäß eine Gesamtstreitigkeit bildet (S. 350, Anm. 3). Ist die Streitsache dagegen einer solchen Regelung nicht zugänglich (nicht schlichtungsfähig), sondern nur im Wege der Gerichtsbarkeit austragbar, so fehlt es an der rechtlichen Voraussetzung eines Arbeitskampfes.

und

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1928 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Kaskel, W. (1928). Arbeitskämpfe. In: Arbeitsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 31. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-05539-7_25

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-05539-7_25

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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  • Online ISBN: 978-3-662-05539-7

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