Zusammenfassung
I. Begriff. Der erhöhte Schutz beruht auf der Erwägung, daß vom Standpunkt des Staates aus die Schutzbedürftigkeit im Arbeitsverhältnis nicht für alle Personen in gleichem Umfang besteht, vielmehr aus hygienischen, kulturellen und bevölkerungspolitischen Gründen nach Alter und Geschlecht differenziert ist, und daß daher vor allem Jugendliche und Frauen eines vermehrten Schutzes bedürfen. In hygienischer Beziehung ergibt sich dies aus der durchschnittlich geringeren Kraft und Widerstandsfähigkeit dieser Gruppen, deren Arbeitskraft daher bei gleicher Inanspruchnahme mit den erwachsenen männlichen Arbeitern einer stärkeren Abnutzung unterliegen würde, bei Jugendlichen zugleich auch aus deren regelmäßig geringerer Vorsicht und Erfahrung. In kultureller Beziehung ist dafür zu sorgen, daß der Jugendliche eine ausreichende Ausbildung erhält und die Frau ihren natürlichen Pflichten in Wirtschaft und Kinderstube nicht völlig entzogen wird. In bevölkerungspolitischer Hinsicht endlich bedarf die Jugend als das künftige Geschlecht, die Frau als dessen Gebärerin, einer besonderen Fürsorge, damit nicht die Gegenwart auf Kosten der Zukunft lebt.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Kaskel, W. (1928). Erhöhter Schutz (Jugend- und Frauenschutz). In: Arbeitsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 31. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-05539-7_16
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