Skip to main content

Einleitung

  • Chapter
  • 34 Accesses

Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPÄDIE,volume 31))

Zusammenfassung

I. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage der Menschen war seit den Anfängen einer Geschichte keine gleichartige. Zu allen Zeiten und bei allen Völkern finden wir vielmehr wirtschaftliche und gesellschaftliche Unterschiede innerhalb der Menschheit, wie sie sich aus den Gegensätzen von Reich und Arm, Hoch und Niedrig ergeben. Diese wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Unterschiede nennt man mit einem gemeinsamen Namen „soziale Unterschiede“. Personengruppen, die sich in der gleichen sozialen Lage, also in der gleichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage befinden, bezeichnet man als „soziale Klassen“.

This is a preview of subscription content, log in via an institution.

Buying options

Chapter
USD   29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD   54.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Learn about institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

System und Literatur

  1. I. Eine allgemein anerkannte Systematik des Arbeitsrechts besteht noch nicht, doch wird überwiegend einer Gliederung des Arbeitsrechts die Einteilung zugrunde gelegt, wie sie sich aus den in § 2 aufgezählten Hauptbestandteilen des Arbeitsrechts ergibt (Arbeitsvertrag, Arbeiterschutz, Arbeitsverfassung), für eine Erschöpfung des ganzen Inhalts des Arbeitsrechts aber noch durch einen vorauszuschickenden Abschnitt über die allgemeinen Lehren des Arbeitsrechts sowie einen Schlußabschnitt über Arbeitsstreitigkeiten zu ergänzen ist1).

    Google Scholar 

  2. Die Ordnung dieser fünf Teile zu einem Gesamtsystem des Arbeitsrechts wird zweckmäßig so vorgenommen, daß innerhalb der drei Hauptteile das Arbeitsvertragsrecht vorangestellt wird, weil die Existenz eines Arbeitsvertrages regelmäßig die Voraussetzung der Wirksamkeit eines der Rechtssätze aus den anderen Teilgebieten bildet. Darum beginnt die vorliegende Darstellung nach den allgemeinen Lehren des Arbeitsrechts, die unter den Rechtsquellen auch die Lehre vom Tarifvertrag und der Arbeitsordnung enthalten (Erster Teil), mit der Darstellung des Arbeitsvertragsrechts (Zweiter Teil), schließt hieran das Arbeiterschutzrecht (Dritter Teil), Arbeitsverfassungsrecht (Vierter Teil) und bringt zum Schluß das Recht der Arbeitsstreitigkeiten (Fünfter Teil).

    Google Scholar 

  3. II. Aus der Literatur des Arbeitsrechts beschränkt sich die nachstehende Aufzählung auf die wichtigste Literatur über das gesamte Arbeitsrecht. Die besondere Literatur der einzelnen Teile des Arbeitsrechts vgl. daselbst, besonders über den literarisch vorwiegend behandelten Arbeitsvertrag S. 89.

    Google Scholar 

  4. Juristische Gesamtdarstellungen des Arbeitsrechts fehlen. Systematische Bearbeitungen des ganzen Rechtsstoffes (jedoch im wesentlichen unter Beschränkung auf bloße Wiedergabe des Gesetzesinhalts) sind Matthäi, Grundriß des Arbeitsrechts 1923, und Jadesohn, Das gesamte Arbeitsrecht Deutschlands 1923. Ferner für das Handwerk: Dörfler, Aus dem Arbeitsrecht für das Handwerk, Hannover 1922. Unvollendet geblieben ist Hueck, Handbuch des Arbeitsrechts (in einzelnen selbständigen Heften verschiedener Verfasser, Stuttgart, Verlag Heß), erschienen sind 4 Hefte (Heft 2 und 3 vorzüglich!); Silberschmidt, Das deutsche Arbeitsrecht (bisher nur Teil I 1926; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechtes (bisher 1. Lieferung des 1. Bandes).

    Google Scholar 

  5. Grundrisse (auch für Nichtjuristen): Jacobi, Einführung in das Gewerbe-und Arbeiterrecht, 5. Aufl., Leipzig 1926; Groh, Deutsches Arbeitsrecht, Breslau 1924 (beide zur ersten Einführung sehr geeignet); Mantel und Schneider, Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 1921; Nörpel, Gewerkschaften und Arbeitsrecht, Berlin 1924; Bühler, Arbeitsrecht I. Teil: Öffentlich-rechtliche Grundlagen, Berlin 1926. Ferner Erdel in 3 selbständigen Teilen: Kollektives Arbeitsrecht 1923, Individuelles Arbeitsrecht 1924, Betriebsvertretungen 1923 (Glöckners Handelsbücherei).

    Google Scholar 

  6. Für das Recht der Nachkriegszeit: Kaskel, Das neue Arbeitsrecht, 4., unveränd. Aufl. 1922. Ferner Rosenkranz, Das neue Arbeitsrecht, Nordhausen 1922 (populär).

    Google Scholar 

  7. Sammelwerke: Kallee, Kartenauskunftei des Arbeitsrechts, Stuttgart (praktisch sehr brauchbar); Huth-Graeffner, Neue Arbeitsrecht-Kartei, Dortmund; Potthoff, Wörterbuch des Arbeitsrechts, Stuttgart 1920; Bauer, Arbeiterschutz und Arbeitsrecht, 4. Aufl., Berlin 1924; Giese, Handwörterbuch der Arbeitswissenschaft (bisher 1.–3. Lieferung); Pick-Weigert, Die Praxis des Arbeitsrechtes 1925; Dersch-Flatow-Hueck-Nipperdey, Die Rechtsprechung des Reichsgerichts im Arbeitsrecht, Band I, 1926.

    Google Scholar 

  8. Rechtspolitische Darstellungen: Aus der Vorkriegszeit Potthoff, Probleme des Arbeitsrechts, Jena 1912; Sinzheimer, Grundzüge des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Jena 1927; Melsbach, Deutsches Arbeitsrecht, 1923.

    Google Scholar 

  9. Sozialpolitik: Herkner, Die Arbeiterfrage, 7. Aufl., 1921; Günther, Theorie der Sozialpolitik, Teil I, Berlin 1923; v. Wiese, Einführung in die Sozialpolitik, 2. Aufl. Leipzig 1921; Van der Borght, Grundzüge der Sozialpolitik, 2. Aufl., Leipzig 1923; Heyde, Abriß der Sozialpolitik, 3./4. Aufl., Leipzig 1923 (zur Einführung vortrefflich geeignet); Rauecker, Einführung in die Sozialpolitik, Berlin 1926; Nölting, Grundlegung und Geschichte der Sozialpolitik, Berlin 1927.

    Google Scholar 

  10. Quellensammlungen: a) Vollständige Sammlungen: Hoeniger (früher Hoeniger-Wehrle) Arbeitsrecht, 11. Aufl., Mannheim 1927; Feig-Sitzler, Arbeitsrechtliche Gesetze und Verordnungen des Reichs nach dem Stande vom 1. 4. 1927, Berlin 1927; Schlüter, Handbuch des neuen Arbeitsrechts, 6. Aufl., Dortmund 1921 (mit Nachträgen 1923); Böhm, Sammlung von Reichsgesetzen und Verordnungen arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Inhaltes nach dem Stande vom 15. 5. 27, 2. Aufl. 1927.

    Google Scholar 

  11. b) Beschränkung auf wichtigste Gesetze: Anthes, Arbeitsrechtliche Gesetze, Berlin 1928 (besonders geeignet für Studium und praktischen Handgebrauch).

    Google Scholar 

  12. Praktika: Kaskel, Rechtsfälle aus dem Arbeitsrecht, 2. Aufl., Berlin 1926; Nipperdey, Praktikum des Arbeitsrechts, Mannheim 1922.

    Google Scholar 

  13. Zeitschriften: a) Juristisch: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (Herausg. von Dersch, Kaskel, Sitzler, Syrup); Arbeitsrecht (Herausg. von Potthoff); Das Schlichtungswesen; Das Arbeitsgericht. b) Amtsblatt: Reichsarbeitsblatt. c) Sozialpolitisch: Soziale Praxis; Kölner Sozialpolitische Vierteljahresschrift; Die Arbeit (Herausg. von Leipart, Allgem. Deutscher Gewerkschaftsbund); Gewerkschaftsarchiv (Herausg. von ZWING, Allgem. Deutscher Gewerkschaftsbund); Der Arbeitgeber (Herausg. von Brauweiler, Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände).

    Google Scholar 

  14. Entscheidungssammlungen: Gewerbearchiv für das Deutsche Reich (Herausg. von Rohrscheidt); v. Karger-Erdmann, Berlin, 3 Bände; Potthoff-Jadesohn-Meissinger, Die Rechtsprechung des Arbeitsrechtes 1914/27, 2. Aufl. 1927; Arbeitsrechtliche Entscheidungen des Gewerbe-und Kaufmannsgerichts Berlin, Band I 1925, Band II 1927; Flatow-Gerstel-Hueck-Nipperdey, Die Entscheidungen des Reichsarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte; Volkmar-Feig-Wagemann-Harmening (Schriftleitung: Franke), Die Rechtsprechung in Arbeitssachen; Oegg-Teichmann-Wunderlich, Arbeitsgerichtliche Entscheidungen; Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen (Herausg. von der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände); Die Arbeitsrechtspraxis (Herausg. vom Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund).

    Google Scholar 

  15. Jahrbücher: Hoeniger-Schultz-Wehrle (Mannheim, bisher 7 Bände, unentbehrliches Hilfsmittel!); Goerrig, Das Arbeitsrecht in der Praxis 1924–1926, 3 Bde., umfassend die Jahre 1924–1925. Bd. IV, 1. Halbj. 1926.

    Google Scholar 

  16. Abhandlungsreihen usw.: Syrup-Weigert, Bücherei des Arbeitsrechts, Berlin, Verlag Hobbing (meist Kommentare); Abhandlungen zum Arbeitsrecht, herausg. von KASKEL und SITZLER (Mannheim, bisher 4 Hefte); Schriften des Instituts für Arbeitsrecht in Leipzig (bisher 15 Hefte); Schriften des Jenaer-Instituts für Wirtschaftsrecht (bisher 5 Hefte).

    Google Scholar 

  17. GrundlegendeMonographien: Jacobi, Grundlehren des Arbeitsrechts, Leipzig 1927.

    Google Scholar 

  18. Literaturübersichten: Nipperdey und Lutz Richter in NZfA. halbjährlich, systematisch, beginnend 1. Januar und 1. Juli.

    Google Scholar 

Download references

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Additional information

Besonderer Hinweis

Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1928 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

About this chapter

Cite this chapter

Kaskel, W. (1928). Einleitung. In: Arbeitsrecht. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 31. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-05539-7_1

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-05539-7_1

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-05494-9

  • Online ISBN: 978-3-662-05539-7

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics