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Part of the book series: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft ((ENZYKLOPÄDIE,volume 5))

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Zusammenfassung

Das deutsche Privatrecht als Rechtsdisziplin hat die Aufgabe, die Begriffe und Vorstellungen aufzuzeigen, die, dem deutschen Kulturbereiche entstammend, zum Aufbau des Gegenwartsrechts mitgewirkt haben. Es gibt also keine Darstellung des geltenden deutschen Privatrechts, sondern nur eine Einführung, und zwar von der Seite des germanischen Rechts her, wie die Institutionen des römischen Privatrechts von der des römischen. Die Methode ist zunächst die geschichtliche. Die Bildung der deutschen Rechtsbegriffe im Ablaufe der deutschen Rechtsentwicklung ist nachzuweisen: ihre germanischen Anfänge, die Kausalität der Fortgestaltung, insbesondere die inneren und äußeren Einflüsse, das Entwicklungsziel. Sie muß aber zugleich die dogmatische sein. Denn auch die Rechtsbegriffe früherer Zeiten können nicht erfaßt werden, wenn nicht der Gesamtbau des Rechts ihrer Zeit lebendig erkannt wird. Hierfür bietet das Recht des deutschen Mittelalters das beste Erkenntnismaterial, was um so wichtiger ist, als das deutsche Recht hier seine vom römischen Recht noch unabhängige intensivste Durchbildung erreicht hat. Es wird sich zeigen, daß die dem germanischen Geiste entsprossenen, im Rechtsleben des deutschen Mittelalters in reichem Wechsel entfalteten, in der Rezeptionszeit nur scheinbar verlorenen deutschen Rechtsgedanken in der geltenden Rechtsordnung große Gebiete des Privatrechts, wie besonders das Sachen- und Familienrecht, in allen wichtigen Grundfragen beherrschen. Dies kritisch zu ergründen ist die erste Aufgabe.

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Literatur

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Planitz, H. (1925). Einleitung. In: Grundzüge des Deutschen Privatrechts. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 5. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-05514-4_1

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