Zusammenfassung
Die Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels, des Ackerbaues und der Justiz vom 6. August 1915, RGB1. Nr. 229, betreffend die fälschlich als Nährmittel oder Backpulver bezeichneten Präparate, bestimmt : „Auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 16. Jänner 1896, RGB1. Nr. 89 ex 1897, wird verboten, als „Nährmittel“ „Backpulver“ oder unter einer ähnlichen Bezeichnung Gemenge von Lebensmitteln oder von chemischen Stoffen gewerbsmäßig zu verkaufen und feilzuhalten, die nach ihren Bestandteilen und der Art ihrer Zusammensetzung die ihrer Bezeichnung entsprechenden Eigenschaften nicht besitzen“.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Czadek, O. (1927). Backpulver. In: Brot und Backwaren Backpulver Sauerteig. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-02247-4_2
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