Zusammenfassung
Heizfläche nennt man den Teil der Kesseloberfläche, der innen vom Wasser und außen von den Heizgasen berührt wird. Bei ihrer Berechnung ist, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, für Landkessel die den Gasen zugekehrte, für Schiffskessel die vom Wasser bespülte Seite der Wand in Betracht zu ziehen. Teile der Oberfläche, die zwar beheizt werden, innen aber nur von Dampf berührt werden, gelten nicht als Heizfläche. Unter welchen Bedingungen die Heizung des Dampfraumes gesetzlich gestattet ist, wurde im Abschnitt 23 (S. 100) angegeben.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Tetzner, F., Heinrich, O. (1923). Die Dampfkessel. In: Die Dampfkessel. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-02207-8_7
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