Zusammenfassung
Der „Zweckmäßigkeitbetrachtung“ nützlicher Einrichtungen der Lebewesen steht die Ganzheitbeurteilung der organischen Vorgänge gegenüber, die Feststellung, ob durch einen bestimmten Vorgang Herstellung, Erhaltung, Wiederherstellung der Ganzheit des Organismus als einer ihm eigentümlichen Ordnung seiner Teile stattfindet. Diese Ganzheitbeurteilung steht in keinerlei Widerstreit mit der kausalen Betrachtungsweise, die sie in einem für den Organismus und das Leben wesentlichen, durch jene nicht erfaßten und erfaßbaren Punkte ergänzt.
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Ungerer, E. (1926). Übersicht über das Gefüge der Ganzheitbeurteilung in der Botanik (zugleich eine Zusammenstellung der vorgeschlagenen Bezeichnungen unter kurzer Festlegung ihrer Bedeutung). In: Die Regulationen der Pflanzen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-02169-9_6
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