Zusammenfassung
Die Berliner Stadtbibliothek hat die Bestimmung, dem Bedürfnis der gesamten Bürgerschaft nach Erweiterung der Bildung und des Wissens zu dienen. Ihrem Inhalt und Umfang nach soll sie wesentlich über das Durchschnittsmaß der städtischen Volksbibliotheken und Lesehallen hinausgehen; ihr Bücherbestand soll den der Bolksbibliotheken und Lesehallen ergänzen und erweitern. Sie hat aber nicht die Ausgabe, Gelehrten Studien zu dienen.
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Consortia
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Magistrat. (1914). Stadtbibliothek, Volksbibliotheken und Lesehallen. In: Berliner Gemeinderecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-02038-8_5
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